Experte aus Münster: Recht sprechen geht auch mit Kreuz

Staatsrechtler gegen Verbot religiöser Symbole bei Gericht

Der Staatsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster spricht sich gegen einen generellen Bann religiöser Symbole in deutschen Gerichtssälen aus. „Recht sprechen kann man auch mit Kreuz, Kippa oder Kopftuch“, sagte er.

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Der Staatsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster spricht sich gegen einen generellen Bann religiöser Symbole in deutschen Gerichtssälen aus. „Recht sprechen kann man auch mit Kreuz, Kippa oder Kopftuch“, sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Kultur- und Religionsverfassungsrecht der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er wünsche sich für Deutschland mehr „britische Coolness“: In Großbritannien seien etwa Polizisten mit Turban kein Problem.

Der Bürger müsse sich darauf verlassen können, dass Richter, Staatsanwälte und andere Justizmitarbeiter unparteiisch und allein auf der Grundlage von Recht und Gesetz handeln, erläuterte Wißmann. „Aber wer sagt denn, dass Menschen, die ein Kopftuch oder ein kleines Kreuz als Schmuck tragen, weniger unparteiisch entscheiden als andere?“

 

„Gerechtigkeit entscheidend“

 

Entscheidend sei, dass Gerechtigkeit gegen Jedermann die innere Haltung bestimme. „Man kann sogar argumentieren, dass die Gesellschaft ein Recht darauf hat, zu wissen, dass da Menschen mit bestimmten Weltanschauungen in ihrem Namen handeln“, fügte der Jurist hinzu.

Wißmann äußerte sich zu Initiativen mehrerer Bundesländer, persönliche religiöse Symbole von Justizmitarbeitern in Gerichtssälen zu verbieten. Auch Wandkreuze sind in die Kritik geraten.

 

Entscheidung durch Verfassungsgericht erwartet

 

Wißmann betonte, auch Justizmitarbeiter könnten sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen, auch während des Dienstes. Es sei eine Sache der Klugheit, wie der Staat solche Dinge konkret regele, insbesondere in Konfliktfällen. Für Kreuze als Wandschmuck gebe es demgegenüber deutlich weniger rechtlichen Schutz.

Nach Einschätzung des Staatsrechtlers wird der Konflikt um Kreuz, Kippa und Kopftuch in Gerichten vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Wißmann kritisierte ein Ungleichgewicht in dieser Frage: Für Schulen habe Karlsruhe ein generelles Verbot religiöser Symbole abgelehnt und entschieden, dass es einen Ausgleich zwischen der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler und Eltern geben müsse. „Es gibt meiner Ansicht nach keine plausible Begründung dafür, die beiden Bereiche unterschiedlich zu behandeln.“

 

Justizmitarbeiterinnen mit Kopftuch sind „ein Erfolg“

 

Wißmann kritisierte eine negative Haltung zu Justizmitarbeiterinnen mit Kopftuch. Eigentlich sei das ein Zeichen für eine Erfolgsgeschichte der Integration: „Nach Jahrzehnten der Migration schaffen es fromme Musliminnen endlich, in diesen Berufen Fuß zu fassen.“

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