Auch die Verteidigung beantragte ein Strafmaß: Geldstrafe statt Haft

Stiftskreuz: Angeklagter muss mit Verurteilung rechnen

Im zweiten Prozess um den Diebstahl des Borghorster Stiftskreuzes muss der Angeklagte mit einer Verurteilung rechnen. Folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, ist er Auftraggeber und Mittäter. Die Verteidigung lässt nur den Vorwurf der Begünstigung gelten.

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Im zweiten Prozess um den Diebstahl des Borghorster Stiftskreuzes muss der vor dem Landgericht Münster angeklagte Seyhmus C. mit einer Verurteilung rechnen. Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Plädoyer, sie sehe C. als Auftraggeber und Mittäter. Auch die Verteidigung beantragte ein Strafmaß – allerdings nur wegen Begünstigung. Das Urteil wird am 5. Mai erwartet.

Die Staatsanwältin forderte, den 42-jährigen Angeklagten wegen mittäterschaftlich begangenen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Haft zu verurteilen. Die Verteidigung beantragte Freispruch vom eigentlichen Vorwurf, wonach C. der Auftraggeber des Diebstahls gewesen sei. Die Verteidiger lassen aber den Vorwurf der Begünstigung gelten. Dafür solle ihr Mandant eine Geldstrafe zahlen.

 

Begünstigung eines Dritten erscheint glaubhaft

 

C. habe fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen. Für diese Dauer solle man ihm Tagessätze berechnen. Wie die Verteidigung auf Nachfrage von „Kirche-und-Leben.de“ erklärte, würde das eine Verurteilung zu etwa 150 Tagessätzen bedeuten.

In einem Punkt hielten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in ihren Plädoyers die Aussagen des Angeklagten und mehrerer Zeugen für glaubhaft: Laut der Aussagen hat Seyhmus C. das Kreuz für 150.000 Euro von einem Dritten zurückgekauft, in dessen Besitz es nach dem Diebstahl offenbar zwischenzeitlich war. Dieser Dritte ist den Ermittlern und der Justiz nicht bekannt, C. und seine Verteidiger geben seinen Namen mit „Thomas“ an. C. hat also einen Unbekannten begünstigt, was den Strafanatrag der Verteidigung erklärt.

 

Staatsanwaltschaft: Zeugenaussagen „im Kern“ gleich

 

Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zugute, er sei in dem Punkt „teilweise geständig“. Zudem habe er daran mitgewirkt, das Kreuz wiederzubeschaffen. Die Verteidiger erinnerten an die Erklärung des Angeklagten, die sie zu Prozessbeginn verlesen hatten. Demnach hat C. selbst 52.000 Euro der Summe aufgebracht, die für den Rückkauf des Kreuzes nötig war.

Uneinig waren Anklage und Verteidigung mit Blick auf die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen. Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, die Aussagen zweier Männer vor Gericht, die für den eigentlichen Diebstahl verurteilt worden waren, würden sich „im Kern“ entsprechen. Demnach habe C. den Auftrag zum Diebstahl erteilt. Zudem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, die Diebe seien gezielt in die St.-Nikomedes-Kirche in Steinfurt-Borghorst gekommen, um das Kreuz zu stehlen. Ein weiteres Indiz für eine Beteiligung C.s sei, dass das Kreuz erst wieder aufgetaucht sei, als C. in Haft saß.

 

Verteidiger vermuten Komplott der Zeugen

 

Die Verteidiger dagegen vermuten ein Komplott und eine Absprache der beiden Zeugen – eben weil sich ihre Aussagen nur im Kern, aber nicht in Details gleichen. Zudem verwiesen sie auf die handschriftliche Erklärung der beiden Zeugen zum Ablauf des Diebstahls. Diese sei bereits vor der ersten Vernehmung verfasst worden, dann aber Teil der Prozessakten geworden. Zudem habe die Polizei die Zeugen – auf deren Wunsch – gemeinsam vernommen. Das schließe das Gesetz eigentlich aus. Daher könne sich ein Urteil auf die Aussage der Zeugen nicht stützen.

Beide Zeugen „haben gelogen“, sagte ein Verteidiger im Plädoyer. Der Angeklagte sagte, er vermute, auf diese Weise hätten die Diebe aus dem Gefängnis „schneller rauskommen“ wollen.

 

Haftbefehl aufgehoben

 

Wegen der Ungereimtheiten hatten die Verteidiger von C. bereits Haftbeschwerde eingelegt. Zu Beginn der Sitzung am siebten Prozesstag sagte der Vorsitzende Richter, der Haftbefehl gegen C. sei daher zwischenzeitlich aufgehoben worden. Der 42-Jährige war bereits unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem das Stiftskreuz wieder aufgetaucht war. Nun sind auch die Auflagen weggefallen.

Das Borghorster Stiftskreuz war Ende Oktober 2013 gestohlen und Mitte Februar 2017 wiederbeschafft worden. Es wird derzeit in einem Safe des Bistums Münster aufbewahrt. Bistum und Pfarrei wünschen sich eine Rückkehr nach Borghorst. Verhandlungen unter anderem mit der Versicherung über die Bedingungen laufen.

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