Anzeige
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Auftraggeber des Raubes des Borghorster Stiftskreuzes verzögert sich. Nach überraschenden Wendungen im Verfahren hat das Gericht zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil, das am Freitag fallen sollte, wird nun wohl erst am 5. Mai gesprochen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Anwalt des Angeklagten.
Gegen den Bremer Verteidiger besteht der Anfangsverdacht der Begünstigung. Grund sei, dass er 100.000 Euro Lösegeld für das Stiftskreuz an einen Unbekannten übergeben haben soll, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster, Martin Botzenhardt, am Mittwoch zu „Kirche+Leben“. Der Unbekannte „könnte ein Hehler sein“.
Anwalt wird zunächst nicht vom Verfahren ausgeschlossen
Das Geld für die Rückgabe des Stiftskreuzes hatte die Versicherung Provinzial Rheinland gezahlt. Das Bistum Münster erklärt, davon nichts gewusst zu haben. Der Anwalt von Versicherung und Bistum, Jürgen Römer, hatte ausgesagt, das Bargeld in Bremen dem Verteidiger des Angeklagten ausgehändigt zu haben. Es sei wohl zur Übergabe an einen Dritten gekommen, was Römer nach eigenen Worten aber nicht beobachtet hat. Der Anwalt des Angeklagten beruft sich auf seine Schweigepflicht.
Trotz des Anfangsverdachts kann der Verteidiger den Angeklagten zunächst weiter vertreten, sagte Staatsanwalts-Sprecher Botzenhardt. Die Staatsanwaltschaft habe bisher nicht beantragt, den Anwalt vom Verfahren auszuschließen. Im Prozess wird ja der Raub des Stiftskreuzes verhandelt: „An dieser Tat hat der Anwalt nicht mitgewirkt“, erläuterte Botzenhardt. Zudem sei ein Ausschlussverfahren kompliziert und ein Anfangsverdacht gegen den Verteidiger die geringste Verdachtsstufe.
Der Prozess war unterbrochen worden, als der Anwalt von den Ermittlungen gegen sich erfuhr. Darauf müsse er sich zunächst einstellen, hieß es. Denkbar ist jedoch, dass der Verteidiger das Mandat von sich aus niederlegt. Der Prozess wird am Donnerstag und Freitag dieser Woche fortgesetzt.