POLITIK

Straffreie Abtreibung: Stetter-Karp warnt vor übereilter Entscheidung

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Der Bundestag berät heute einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Was die ZdK-Präsidentin befürchtet.

Von epd

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat vor einer schnellen Änderung des Abtreibungsrechts gewarnt. „Eine interfraktionelle Gruppe will noch vor der Neuwahl des Bundestages quasi im Galopp ein neues Gesetz durchbringen“, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag) vor der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs am Donnerstag im Bundestag. Das werde „der existenziellen Frage und den damit verbundenen ethischen Dilemmata nicht gerecht.“ Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) stellte sich indes hinter den Gruppenantrag.

Sie sprach von einer „moderaten Weiterentwicklung des geltenden Rechts.“ „Frauen dürfen nicht mehr kriminalisiert und stigmatisiert werden, weil sie sich selbstbestimmt für einen Abbruch einer Schwangerschaft in der Frühphase entscheiden“, sagte die Grünen-Politikerin dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland.“

Auch Ende der Beratungspflicht gefordert

Nach dem Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und der Linken sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis nicht mehr strafbar sein. Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. 

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin eine Beratungspflicht für Frauen vor, es entfällt aber die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden.

ZdK: Keine vorschnelle Entscheidung

ZdK-Präsidentin Stetter-Karp sagte: „Diese Debatte kann nicht über das Knie gebrochen werden. Eine breite gesellschaftliche Debatte ist notwendig.“ Es brauche mehr Zeit, um insbesondere die verfassungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung angemessen diskutieren zu können. 

Wenn ein Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig wäre, würde „die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und die Frauen“ aufgegeben. Aus katholischer Sicht sei ein abgestufter Lebensschutz nicht zu akzeptieren.

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