Pfarrei Heilig Kreuz will Kirche nicht komplett schützen lassen

Streit um Denkmalschutz in Ibbenbüren: Bistum Münster klagt gegen LWL

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Seit dreieinhalb Jahren befindet sich die die Pfarrei Heilig Kreuz mit ihrem Kirchort St. Ludwig in Ibbenbüren in einer Auseinandersetzung mit der Denkmalschutzbehörde des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL). Der Hintergrund: Der LWL möchte die gesamte Kirche St. Ludwig von 1950, mit aufwendiger Renovierung und Neugestaltung 1970, komplett unter Denkmalschutz stellen lassen. Die Gläubigen, die sich regelmäßig in St. Ludwig einbringen und sich unter dem Namen „Kirchenspinner“ mit einer Weiterentwicklung von Liturgie befassen, die Gremien und der Pfarrer sind damit nicht einverstanden und befürworten einen „Teilschutz“. Gegen den zweiten Bescheid zur vollständigen Unterschutzstellung, hat das Bistum Münster daher nun Klage eingereicht. Anette Brachthäuser, Leiterin der Abteilung Bauwesen, und Diözesankonservatorin "Kirchliche Denkmalpflege" spricht daüber im Interview mit Marie-Theres Himstedt.

Wie oft kommt es vor, dass das Bistum Münster eine Pfarrei bei einer Klage gegen den Denkmalschutz unterstützt?

Das kommt ganz, ganz selten vor. Wir haben über 600 Sakralbauten im Bistum Münster. In den zweieinhalb Jahren, die ich jetzt die Abteilung Bauwesen im Bistum Münster leite, ist dies der erste Fall im münsterländischen Teil des Bistums.

Was macht diese Ibbenbürener Kirche denn schützenswert?

Das Gebäude hat eine besondere Formsprache, man nennt es die romantisierenden Züge. Es ist eine Hommage an die romanischen Kirchen, in der Konzeption einer Nachkriegskirche von 1950. Hervorzuheben ist auch die Umgestaltung des Inneren, nach einer Gesamtkonzeption des Architekten Dieter G. Baumewerd, sowie der sehr markante pinke Kreis, der 1996 durch seinen Urheber Rupprecht Geiger neugestaltet wurde.

Worin liegt die Besonderheit in diesem Fall?

Wir betrachten das Kirchengebäude selbst auch als Denkmal, es ist ein zu schützendes Gebäude, das steht außer Frage. Das war auch im ersten Bescheid der Stadt Ibbenbüren, als ausführender Behörde, bereits so angelegt. Damit wären wir auch einverstanden gewesen. Der LWL hat diesen Bescheid dann zurückgezogen, was sein gutes Recht ist. Dem zugrunde liegt das Denkmalschutzrecht, das zwei Stufen aufweist. Die erste Stufe beinhaltet die Unterschutzstellung eines Gesamtgebäudes gegebenenfalls auch mit seiner liturgischen Ausgestaltung. Die zweite Stufe beinhaltet die Möglichkeit, ein Denkmal auch zu verändern, beziehungsweise die Ausgestaltung zu begleiten, dafür sind die Wege aber ungleich weiter. Da gibt es einen hohen Abstimmungsbedarf mit der oberen Denkmalschutzbehörde, wenn man ein Denkmal verändern möchte.

Für Ibbenbüren würde die komplette Unterschutzstellung bedeuten: Wenn einmal der Altarraum so, wie er heute ist, ortsfest festgeschrieben ist, dann ist daran kaum mehr etwas zu verändern. Wir wollten die Freiheit haben, dass der Innenraum auch weithin sakral mit neuen Gottesdienstformen genutzt werden kann.

Also, das Problem ist, der LWL möchte den Altar feststehend haben, dort, wo er jetzt steht, und die Gemeinde um die „Kirchenspinner“ möchte mehr Flexibilität?

Nochmal, wir sind uns der Verantwortung für den Denkmalschutz sehr bewusst. Es geht auch nicht darum, die beteiligten Behörden gegeneinander auszuspielen. Aber es muss die Möglichkeit geben, dass eine Gemeinde auch weiterhin vor Ort Gottesdienst feiern kann, so wie sie sich das vorstellt. Die Gemeinde hat sich dazu viele Gedanken gemacht und ein liturgisches Konzept erarbeitet. Ein Beispiel: Je nach Größenordnung der Teilnehmenden könnte dann die Gemeinde im Kreis oder im Oval Gottesdienst feiern, wenn es einen einheitlichen Bodenbelag gäbe und die Altarinsel als solche aufgehoben werden würde. Beziehungsweise stände für neue liturgische Formen auch der ganze Raum zur Verfügung.

Was passiert als nächstes?

Wir haben Klage eingereicht, und bleiben weiterhin mit allen Beteiligten im Gespräch. Die Klagebegründung geht dann an das Verwaltungsgericht Münster. Anschließend werden die Stadt Ibbenbüren und der LWL dazu Stellung beziehen.

Im Juli soll ein neues Denkmalschutzgesetz für NRW verabschiedet werden, spielt das der Pfarrei in die Hände?

Vielleicht insofern, als dass das neue Denkmalschutzgesetz nicht die Landschaftsverbände stärkt, sondern die unteren Denkmalschutzbehörden, was uns unter Umständen hilft. Einer Kommune nützt es nichts, wenn sie eine Kirche verschlossen haben, weil sie unter Denkmalschutz steht, wir aber dort keine Gottesdienste mehr feiern, weil die Gläubigen dort nicht mehr mit uns feiern wollen. Ich muss etwas finden, um Menschen wieder anzusprechen, dass sie wieder am Gottesdienst teilnehmen wollen, das geht nur mit Offenheit zu allen Seiten.

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