Wie wird getestet? Was wird gefunden? Welche Kritikpunkte gibt es?

Streit um Down-Syndrom-Bluttests – die wichtigsten Antworten

Anzeige

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hat entschieden, das Stellungnahmeverfahren zu den Versicherteninformationen für nicht-invasive pränatale Bluttests (NIPT) bei Risikoschwangerschaften solle öffentlich ablaufen. Dass die Tests Kassenleistung werden, ist seit 2019 beschlossen. Kritiker hatten zuletzt eine erneute parlamentarische Debatte gefordert.

Wie ist die Schwangerschaftsvorsorge bislang geregelt?

Bisher können Frauen - bei unauffälliger Schwangerschaft auf eigene Kosten - ein Ersttrimesterscreening (ETS) zwischen der elften und 14. Schwangerschaftswoche machen lassen. Dazu gehören eine Ultraschalluntersuchung der Nackenfalte sowie bei Bedarf Blutwerte zu einem bestimmten Hormon und Protein. Über diese Parameter wird ein Trisomie-Risiko des Ungeborenen errechnet. Ist es erhöht, kann eine invasive Diagnostik - eine Punktion der Fruchtblase oder der Plazenta - kostenfrei in Anspruch genommen werden. Für Mütter über 35 Jahre und Risikoschwangere übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die ETS und für eine invasive Diagnostik auch ohne vorheriges ETS. Das Screening erzeugt aufgrund der Testgüte nicht selten Fehlalarme und erkennt zugleich einige positive Fälle nicht.

Wie hoch ist das Risiko einer Trisomie 21?

Trisomie 21 tritt bei ungefähr 24 von 10.000 Schwangerschaften auf, das sind 0,24 Prozent. Das Risiko für Trisomien steigt mit dem Alter der Schwangeren, deshalb gelten Schwangerschaften ab dem 35. Lebensjahr als Risikoschwangerschaften. Bei einer 25-jährigen Frau beträgt das Risiko 1:1.000, bei einer 40-Jährigen 1:100. In Deutschland leben etwa 30.000 bis 50.000 Menschen mit Down-Syndrom.

Wie funktioniert der Pränataltest?

Der seit 2012 angebotene vorgeburtliche Test ermöglicht es Ärzten, einer Schwangeren anhand von wenigen Tropfen ihres Bluts zu sagen, ob ihr Kind eine Trisomie 13, 18 oder 21 haben wird. Dabei werden Erbgut-Fragmente des Kindes aus dem mütterlichen Blut isoliert und untersucht. Der Test kann bereits ab der neunten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Da der Anteil der kindlichen Erbgutschnipsel im mütterlichen Blut aber mit der Zeit ansteigt, sind spätere Untersuchungen präziser. Der Bluttest erkennt mehr tatsächlich betroffene Kinder als das ETS; es gibt auch weniger fälschlich positive Fälle. Das Unternehmen Life-Codexx, das das erste Produkt unter dem Namen Praenatest auf den Markt brachte, spricht von einer 99-prozentigen Testgenauigkeit.

Wo wird der Test angeboten?

Bislang müssen Eltern, die den Bluttest durchführen lassen, mit wenigen Ausnahmefällen die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Er wurde anfangs nur an wenigen Pränatalzentren für 1.200 Euro angeboten; inzwischen betragen die Kosten zwischen 129 und 428 Euro. Auch einige private Kassen finanzieren den Test. Teilweise können auch weitere Trisomien erkannt und das Geschlecht des Kindes festgestellt werden.

Wie geht es weiter?

Dass die vorgeburtlichen Tests auf Down-Syndrom und weitere Trisomien Kassenleistung werden, und zwar „in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung, bei der die Versicherteninformation verbindlich eingesetzt werden muss“ - das war bereits im September 2019 beschlossen und vom Ministerium abgesegnet worden. Der Beschluss zur Anwendung tritt aber erst in Kraft, wenn auch die Versicherteninformationen beschlossen und geprüft sind. Hier läuft nun ein öffentliches Stellungnahmeverfahren. Damit können Beschlussentwurf und tragende Gründe auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht werden. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der G-BA voraussichtlich im Juli über die Aufnahme der Versicherteninformation in die Mutterschafts-Richtlinien beschließen. Anschließend hat das Bundesgesundheitsministerium zwei Monate Zeit zur Prüfung, bevor eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger möglich ist.

Wie argumentieren die Befürworter der Bluttests?

Sie verweisen darauf, dass die Bluttests eine risikoarme Alternative zu bestehenden Verfahren wie etwa der Fruchtwasseruntersuchung seien, die immer mit einem Fehlgeburtsrisiko behaftet sind. Befürworter der Bluttests erklären, es wäre Doppelmoral, die riskantere Fruchtwasseruntersuchung zu akzeptieren, aber auf ein weniger riskantes und weniger belastendes Verfahren zu verzichten.

Was sagen die Gegner?

Ein Bündnis von Organisationen von Menschen mit Behinderung, die „Christdemokraten für das Leben“ und der „Runde Tisch NIPT als Kassenleistung“ haben mehrfach gefordert, das laufende Verfahren zu stoppen und die Rahmenbedingungen erneut im Bundestag zu beraten. Die Organisationen fürchten, dass die pränatalen Bluttests nach der Kassenanerkennung zu einer Reihenuntersuchung werden. Zudem sei die Versicherteninformation nicht neutral formuliert. Werdende Mütter könnten durch die Tests verunsichert werden. Zudem bestehe die Gefahr, dass Föten wgen eines Trisomie-Befunds abgetrieben werden. Kritiker verweisen ferner darauf, dass im Fall eines auffälligen Ergebnisses eine Bestätigung des Befundes durch eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt werden muss.

Wie verhalten sich die Kirchen?

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich für eine Kassenzulassung ausgesprochen, fordert allerdings das Angebot einer ethischen Beratung. Die katholische Kirche hat eine Kassenzulassung der Tests entschieden abgelehnt.

Anzeige