Verfassungsgericht fordert Neuregelung

Streitthema Triage: Lauterbach legt neuen Gesetzesentwurf vor

  • Zum Streitthema Triage hat SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt.
  • Insbesondere geht es um den Schutz von Menschen mit Behinderungen, der vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde.
  • Nach dem Entwurf sollen mehrere Fachärzte in einer Triage-Situation entscheiden können.

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Bei knappen Kapazitäten während einer Pandemie soll es künftig rechtlich auch möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen. Das geht laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland aus einem überarbeiteten Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den Schutz von Menschen mit Behinderungen in einer sogenannten Triage-Situation hervor.

Bei einer Triage muss entschieden werden, welche Patienten zuerst behandelt werden, wenn die Hilfe nicht für alle möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundestag Anfang Januar aufgefordert, „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz Behinderter im Fall einer pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden, so die Richter. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.

Fachärzte entscheiden über Triage

Die ethisch brisante „Ex-post-Triage“ soll nach dem Gesetzesvorschlag nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen. Lauterbachs Vorlage werde gegenwärtig noch mit den anderen Ressorts abgestimmt.

Bei der „Ex-ante-Triage“, bei der in einer Situation knapper medizinischer Kapazitäten die Entscheidung über die Behandlung zwischen mehreren neu eingelieferten Patienten getroffen werden muss, reicht dem Entwurf zufolge die Zustimmung von zwei Fachärzten.

Lauterbach schließt Benachteiligungen aus

Grundsätzlich darf nach der von Lauterbach erarbeiteten „Formulierungshilfe“ für die Ampel-Fraktionen bei der „Zuteilung von pandemiebedingt nicht ausreichenden überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus“ niemand aus „Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden“.

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