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Seither werden Seelsorger in Pflegeheimen im Erzbistum Berlin verstärkt auf Suizid-Beihilfe angesprochen. Was sie Betroffenen stattdessen anbieten.
Auch ein halbes Jahr nach dem Suizid der Sängerinnen Alice und Ellen Kessler sind Fragen zum eigenen Todeswunsch ein Thema in den Pflegeheimen der Caritas-Altenhilfe im Erzbistum Berlin. Die Seelsorger in den Heimen werden öfter auf Suizid-Beihilfe angesprochen als vor dem Suizid der Kessler-Zwillinge, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur.
„Durch den Fall der Kessler-Zwillinge ist Suizid auch ein Stück weit romantisiert worden“, so die Sprecherin. „Daher müssen wir im Dialog bleiben.“ Die Fragen, die die Seelsorger erreichten, zielten dabei besonders auf ethische und rechtliche Aspekte ab. Trotz des hohen Interesses am Thema sei der Wunsch nach dem eigenen Tod aber nicht gewachsen. Grundsätzlich gelte in den Pflegeheimen der Caritas im Berliner Erzbistum die Haltung: „Wir begleiten das Leben – bis zum Lebensende. Wir organisieren nicht den Tod.“
Diese Leitlinie entspricht auch der Haltung der Deutschen Bischofskonferenz und des Deutschen Caritasverbands zur Suizidprävention von Krankenhäusern und Pflegeheimen in katholischer Trägerschaft – erst kürzlich haben sie sich gegen Beihilfe zum Suizid in ihren Einrichtungen ausgesprochen.
Kein Sterbehilfe-Verbot in Heimverträgen
Ein mögliches Verbot von Suizid-Beihilfe soll aber nicht in die Heimverträge der Berliner Caritas-Altenhilfe aufgenommen werden, sagte die Sprecherin. „Das hätte im Grunde keine Wirkung. Die privaten Zimmer der Bewohner sind Schutzräume; wenn eine Sterbebegleitung als Besucher kommt, würden wir es im Zweifel gar nicht mitbekommen.“ Und selbst wenn ein solches Verbot vertraglich verankert wäre, „würde es bei einer Suizid-Beihilfe keine Konsequenzen geben, da die Person dann gestorben ist“.
Vielmehr setze die Caritas-Altenhilfe „auf Beratungsgespräche zur gesundheitlichen Versorgung am Lebensende“ beim Einzug der Bewohner ins Heim, so die Sprecherin. Dazu gebe es weitere Gespräche bei Bedarf, auch betreuten Seelsorger die Bewohner. Zudem seien Schmerztherapien möglich. Werbung für Beihilfe zum Suizid, etwa in Form von Flyern, ist demnach aber nicht erlaubt.
Heime in drei Bundesländern
Das Gebiet des Erzbistums Berlin erstreckt sich über Berlin, Brandenburg und den östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns. Die Caritas-Altenhilfe betreibt Heime an verschiedenen Standorten in allen drei Bundesländern.
Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Der Mailverkehr läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.