Kirchliches Dienstrecht soll geändert werden

Synodaler Weg will Segensfeiern für alle Liebespaare ermöglichen

  • Der Synodale Weg fordert, Segensfeiern für alle Liebespaare zu ermöglichen.
  • Auch Homosexuelle und zivil wiederverheiratete Geschiedene sollen ihre Beziehung von der katholischen Kirche segnen lassen können.
  • Zudem sollen queeren oder wiederverheirateten kirchliche Mitarbeitern nach einer zivilen Eheschließung nicht gekündigt werden.

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Der Synodale Weg fordert, Segensfeiern für alle Liebespaare zu ermöglichen. Auch Homosexuelle und zivil wiederverheiratete Geschiedene sollen ihre Beziehung von der katholischen Kirche segnen lassen können. Die rund 215 Teilnehmer an der Vollversammlung des Reformprojekts zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland verständigten sich am Samstag in Frankfurt in Erster Lesung mehrheitlich auf einen entsprechenden Antrag.

Die Synodalversammlung ruft darin die Bischöfe auf, in ihren Bistümern Segensfeiern offiziell zu ermöglichen für Paare, "die sich lieben und binden wollen, denen aber die sakramentale Ehe nicht zugänglich ist oder die sie nicht eingehen wollen". Seelsorgern, die eine solche Segensfeier durchführen, dürften keine disziplinarischen Konsequenzen mehr drohen. Das Papier betont, eine Weigerung, "zwei Menschen zu segnen, die ihre Partnerschaft in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott leben wollen", lasse sich "gnadentheologisch nicht überzeugend begründen".

So lief die Debatte

In der Debatte betonten viele Synodale, dass es eine große Zahl von Menschen gebe, die darunter litten, dass die Kirche ihrer Liebesbeziehung einen Segen verweigere. Einige verwiesen auf die Problematik, wenn Seelsorger ihrem Gewissen folgend solche Paare segneten, aber dadurch im Widerspruch zu den lehramtlichen Vorgaben stehen. Von konservativer Seite wurde eingewandt, dass es keine wirklich offene Atmosphäre gebe, um das Thema kontrovers zu diskutieren. Weiteren Diskussionsbedarf gibt es in der Frage, ob es Voraussetzungen für die Paare vor der Segensfeier geben sollte, etwa Gespräche mit Seelsorgern oder Seminare.

Birgit Mock, eine der Vorsitzenden des Forums zur Sexualität, hatte zuvor betont, um das Spannungsverhältnis von Inhalten der Texte und der kirchlichen Lehre zu wissen, auch mit Blick auf die Segensfeiern. "Wir meinen, dass die Praxis der Lehre vorangehen darf und muss und kann - und immer schon vorangegangen ist." Ein solches Zusammenspiel sei notwendig. "Mit den Segensfeiern wollen wir etwas erproben, das in die Weltkirche ausstrahlen kann, wenn es sich bewährt." 

Keine Kündigung für wiederverheiratete oder queere Paare

Zudem hat der Synodale Weg für weitreichende Änderungen der sogenannten Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse plädiert. Die rund 215 Teilnehmer der Vollversammlung des Reformprojekts zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland verständigten sich am Samstag in Frankfurt in Erster Lesung mehrheitlich auf einen entsprechenden Antrag. 93 Prozent der Synodalen votierten dafür.

Der Handlungstext zur Grundordnung im kirchlichen Dienst plädiert unter anderem dafür, dass künftig zivile Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren oder von Geschiedenen kein Kündigungsgrund mehr für kirchlich Angestellte sein sollen. Der persönliche Familienstand soll ohne Relevanz für eine Anstellung im kirchlichen Dienst sein. "Schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen" im Blick auf Machtmissbrauch sollen als neuer Kündigungsgrund hinzukommen. Die Bischofskonferenz ist aufgefordert, entsprechende Änderungen der Grundordnung vorzunehmen.

Hanke: Ganz auf Dritten Weg verzichten?

In der Debatte führten mehrere Teilnehmer aus, welche Beschränkungen und Diskriminierungen die gegenwärtige Grundordnung mit sich bringe. Kardinal Reinhard Marx sagte: "Wir müssen da ran! Es ist sehr schmerzlich, wenn man da manchmal wirklich gute Leute entlassen muss."

Bischof Gregor Maria Hanke empfahl, darüber nachzudenken, ob die Kirche nicht generell auf ihre arbeitsrechtlichen Sonderregelungen, den sogenannten Dritten Weg, verzichten solle.

UPDATE: Ergänzung Beschluss zur Kirchlichen Grundordnung. | 05.02.2022, 15:35 (mn)

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