5 Fragen und Antworten zur Wahl am 11. und 12. November

Teil 1: Was Sie vor der Pfarreiratswahl wissen müssen

Am 11. und 12. November wählen die Katholiken in den Pfarreien des Bistums Münster ihre Pfarreiräte. Aber nicht alle. Warum? Und wie funktioniert das mit der Briefwahl? Und wenn ich in einer anderen Pfarrei wohne als ich wählen möchte?

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Am 11. und 12. November wählen die Katholiken in den Pfarreien des Bistums Münster ihre Pfarreiräte. Aber nicht alle. Warum? Und wie funktioniert das mit der Briefwahl? Und wenn ich in einer anderen Pfarrei wohne als ich wählen möchte? Antworten zu diesen und weiteren Fragen liefert der erste Teil unserer Serie zur Pfarreiratswahl.

Was muss ich tun, wenn ich nicht in der Pfarrei wählen möchte, wo ich wohne, sondern in einer anderen?

Das kann einfach vor Ort durch den Wahlausschuss geregelt werden: Der Wähler meldet sich in der Pfarrei, in der er das Wahlrecht ausüben will, und diese veranlasst dann in Kommunikation mit der Wohnsitz-Pfarrei den Wechsel im Wählerverzeichnis. Da sagt die Satzung: Personen, die am aktiven Gemeindeleben einer Pfarrei teilnehmen, können auch in dieser Pfarrei das aktive und passive Wahlrecht ausüben.

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Ise Kamp. | Foto: Christof Haverkamp
In unserer dreiteiligen Serie beantwortet Ise Kamp die wichtigsten Fragen zur Pfarreiratswahl. Ise Kamp ist Geschäftsführerin des Diözesankomitees und des Diözesanrates. Im Generalvikariat ist sie mit der Pfarreiratswahl befasst. | Foto: Christof Haverkamp

Ich kann die Briefwahl beantragen ab dem Zeitpunkt, zu dem der endgültige Wahlvorschlag bekannt gegeben wird bis zum Mittwoch vor dem Wahltag. Bei dieser Wahl gilt damit: Vom 21. Oktober bis 8. November kann man Briefwahl beantragen.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen bei der Pfarrei abgegeben sein?

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Ende des Wahlzeitraums am Wahltag (11./12. November) abgegeben werden. Diese können zum Beispiel auch im Krankheitsfall von jemandem mitgenommen und am Wahltag abgegeben werden.

Warum beteiligen sich denn einige wenige Pfarreien im Bistum Münster nicht am 11. und 12. November an der Wahl?

Mit der Festsetzung des Wahltermins durch den Bischof besteht die Wahlpflicht für diesen Termin, es kann aber eine Wahlverschiebung beantragt werden. Gründe für eine Wahlverschiebung können eine bevorstehende Zusammenführung von Pfarreien oder ein Pfarrerwechsel sein. So sind zum Beispiel in Haltern nach einer Zeit der Vakanz die beiden neuen Pfarrer im September eingeführt worden. Aus diesem Grund wurde dort um eine Verschiebung der Wahl gebeten.

Kann man – neben dem Pfarreirat – auch noch andere Gremien wählen lassen zum Beispiel Ausschüsse für Gemeinden an Filialkirchen?

Ja. In der Ordnung für Gemeindeausschüsse wird geregelt, dass in größeren Pfarreien, die sich als Gemeinschaft von Gemeinden verstehen, Gemeindeausschüsse gebildet werden. In den territorialen Gemeinden, die also das Gebiet einer früheren selbstständigen Pfarrei umfassen, können diese Gemeindeausschüsse auch parallel zum Pfarreirat gewählt werden. Ansonsten werden sie in einer Gemeindeversammlung gewählt oder vom Pfarreirat berufen.

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