Fragen und Antworten zur Wahl am 11. und 12. November

Teil 2: Was Sie zur Pfarreiratswahl wissen müssen

Die Pfarreiratswahl findet bistumsweit am 11. und 12. November statt. Welche Anforderungen gibt es an die Wahllokale? Und wer zählt eigentlich die Stimmen aus? Wie erfahre ich, wer gewählt wurde?

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Die Pfarreiratswahl findet bistumsweit am 11. und 12. November statt. Welche Anforderungen gibt es an die Wahllokale? Und wer zählt eigentlich die Stimmen aus? Wie erfahre ich, wer gewählt wurde? Antworten zu diesen und weiteren Fragen liefert der zweite Teil unserer Serie zur Pfarreiratswahl.

Wo wird das Wahllokal eingerichtet?

Der Wahlausschuss bestimmt die Wahllokale. Sie können im Pfarrheim, Kindergarten, Altenheim oder in der Pfarrbücherei sein. Die Wahllokale müssen öffentlich zugänglich sein.

Wer zählt die Stimmen aus?

Ise Kamp. | Foto: Christof Haverkamp
In unserer dreiteiligen Serie beantwortet Ise Kamp die wichtigsten Fragen zur Pfarreiratswahl. Ise Kamp ist Geschäftsführerin des Diözesankomitees und des Diözesanrates. Im Generalvikariat ist sie mit der Pfarreiratswahl befasst. | Foto: Christof Haverkamp

Der Wahlvorstand, den zuvor der Wahlausschuss bestimmt hat. Der Wahlvorstand ist auch dafür zuständig, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Stimmen ausgezählt werden.

Wird die Auszählung kontrolliert oder protokolliert?

Darüber gibt es eine Wahlniederschrift. Ein entsprechendes Formular können sich die Wahlvorstände unter www.kirche-waehlen.de aus dem Internet holen. Darin wird die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl protokolliert. Der Vorsitzende des Wahlausschusses bestätigt durch seine Unterschrift diese ordnungsgemäße Durchführung.

Wie muss das Wahlergebnis in der Pfarrei bekannt gemacht werden?

Es muss am Sonntag nach dem Wahlsonntag – also am 19. November – bekanntgegeben werden. Das geschieht im Gottesdienst und durch Aushang oder im Pfarrbrief, so dass es auch für diejenigen nachzulesen ist, die nicht im Gottesdienst waren.

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