Fragen und Antworten zur Wahl am 11. und 12. November

Teil 3: Was Sie über den Pfarreirat wissen müssen

Am 11. und 12. November werden im Bistum Münster die Pfarreiräte gewählt. Und dann? Wie viel Zeit muss ich als Mitglied für den Pfarreirat einplanen? Wer wird Vorsitzender? Und wo liegt eigentlich der Unterschied zum Kirchenvorstand oder Kirchenausschuss?

Anzeige

Am 11. und 12. November werden im Bistum Münster die Pfarreiräte gewählt. Und dann? Wie viel Zeit muss ich als Mitglied für den Pfarreirat einplanen? Wer wird Vorsitzender? Und wo liegt eigentlich der Unterschied zum Kirchenvorstand oder Kirchenausschuss? Antworten zu diesen und weiteren Fragen liefert der dritte und letzte Teil unserer Serie zur Pfarreiratswahl.

Wie viel Zeit braucht eigentlich ein Mitglied im Pfarreirat?

Der Pfarreirat selber tagt mindestens einmal im Vierteljahr. Außerdem, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder eine Sitzung beantragt. Darüber hinaus ist das schwer zu sagen, weil für viele neben den Sitzungen des Pfarreirates und der Vor- und Nachbereitung noch die Mitarbeit in einem Sachausschuss, einem Gemeindeausschuss, einer Projektgruppe oder anderes dazu kommt. Das eine ist die Pflicht, das andere ist die Kür. Wenn zum Beispiel jemand die Öffentlichkeitsarbeit übernimmt oder für den Internetauftritt sorgt, macht er das sicher auch, weil er es gut kann und es ihm Spaß macht. Dann ist zwar der Zeitaufwand größer, aber auch individueller planbar als die Sitzungstermine des großen Gremiums. 

Sind die Sitzungen im Pfarreirat öffentlich?

Ise Kamp. | Foto: Christof Haverkamp
In unserer dreiteiligen Serie beantwortet Ise Kamp die wichtigsten Fragen zur Pfarreiratswahl. Ise Kamp ist Geschäftsführerin des Diözesankomitees und des Diözesanrates. Im Generalvikariat ist sie mit der Pfarreiratswahl befasst. | Foto: Christof Haverkamp

Ja. Es gibt einige Ausnahmen: bei der Behandlung von Personalfragen und in Angelegenheiten, die von der Sache her vertraulich behandelt werden müssen.

Ist der Pfarrer Vorsitzender des Pfarreirats?

Nein, das ist immer ein Laie. Die Statuten sagen das, und dass der oder die Vorsitzende aus den gewählten Mitgliedern des Pfarreirates gewählt wird. Der Pfarrer gehört dem Vorstand kraft Amtes an. Er ist allerdings immer Vorsitzender des Kirchenvorstands.

Wie unterscheidet sich der Pfarreirat sonst noch vom Kirchenvorstand?

Einmal in der Rechtsgrundlage: Für den Kirchenvorstand gilt das Staatskirchenrecht in Nordrhein-Westfalen. Der Pfarreirat ist dagegen ein Gremium nach bischöflichem Recht. Ganz allgemein: Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium der Pfarrei, der Kirchenvorstand ist für Finanzen und Liegenschaften verantwortlich; er ist Dienstgeber für das Personal. In der Regel sollte es so sein, dass Finanzen und Verwaltung der Pastoral folgen. In der Praxis regiert dann oft doch das Geld.

Anzeige