Weihbischof bekennt sich zu kirchlichem Arbeitsrecht

Theising: Arbeitgeber Kirche muss sich für Nicht-Christen öffnen

Weihbischof Wilfried Theising aus Vechta mahnt eine stärkere Öffnung des Arbeitgebers Kirche für Menschen aus anderen Kulturen und Religionen an. Zugleich bekannte er sich zum „Dritten Weg“, der kirchlichen Form des Arbeitsrechts.

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Weihbischof Wilfried Theising aus Vechta hat sich zum „Dritten Weg“, der kirchlichen Form des Arbeitsrechts, bekannt. Zugleich mahnte er eine stärkere Öffnung des Arbeitgebers Kirche für Menschen aus anderen Kulturen und Religionen an.

Der „Dritte Weg“ lebe von der Gleichberechtigung der Tarifpartner, sagte der Offizial im niedersächsischen Teil des Bistums Münster nach Angaben seiner Pressestelle bei einer Tagung in Cloppenburg-Stapelfeld. Daher dürfe es in einer katholischen Dienstgemeinschaft „keine zwei Gruppen geben, die sich gegenüberstehen“. Auch müssten kirchliche Mitarbeiter fair bezahlt werden.

Laut Grundgesetz dürfen die Kirchen ihre Angelegenheiten weitgehend selbstständig regeln. Fragen von Tarifrecht und Lohn werden durch paritätisch aus Dienstgebern und Dienstnehmern besetzte Kommissionen geregelt – der so genannte „Dritte Weg“.

 

Nicht-Christen in der Dienstgemeinschaft

 

Theising mahnte, der Arbeitgeber Kirche müsse sich stärker für Nicht-Christen öffnen. „Dienstgemeinschaft kann ich auch leben mit Menschen, die meinem Glauben nicht haben. Sie müssen dann aber auch die gleichen Rechte und Pflichten haben“, so der Weihbischof.

Er sprach bei einer Tagung der Regional-Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) Osnabrück/Vechta. Die Regional-KODA vertritt den Angaben zufolge mehr als 10.000 kirchliche Beschäftigte im Bistum Osnabrück und im Offizialatsbezirk Oldenburg, darunter Mitarbeiter in Kirchenverwaltungen, Alten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten und Beratungsstellen.