Eine sakramentale Ehe ist unauflöslich, kann aber im kirchlichen Sinn ungültig sein. Wie das entschieden wird, erläutert der Leiter des Diözesangerichts in Münster.
Herr Pater Autsch, nach katholischem Verständnis ist die Ehe ein lebenslanger, unauflöslicher Bund zwischen Frau und Mann. Allerdings ist es möglich, die Ungültigkeit einer Ehe kirchlich feststellen zu lassen. Welche Möglichkeiten hat jemand, wenn eine Ehe gescheitert ist?
Mit dem Begriff „unauflösliche Gemeinschaft“ ist die Lehre gemeint, dass eine sakramentale und vollzogene Ehe nicht aufgelöst werden kann – nicht nur im moralischen Sinn, sondern als rechtliche Unmöglichkeit.…