Mit dem Rücktritt von Bischof Felix Genn erlischt auch das Amt seines Stellvertreters. Allerdings nur dessen in Münster. Der Grund ist historisch.
Das Amt des Generalvikars erlischt mit dem Rücktritt des Diözesanbischofs – das des Bischöflichen Offizials in Vechta nicht. Deshalb bleibt Weihbischof Wilfried Theising auch nach der Annahme des Rücktrittsgesuchs von Felix Genn im Amt. Warum eigentlich?
Kurz gesagt: Weil ein „Bischöflich Münsterscher Offizial zu Vechta“, was Entscheidungsbefugnisse angeht, in mancherlei Hinsicht Ähnlichkeiten mit einem Generalvikar hat, sich in anderem aber davon deutlich unterscheidet. Mit…