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Katholische und evangelische Theologinnen und Theologen sehen unter anderem die katholische Kirche bei der Ämterfrage für Frauen in der Bringschuld. „Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss“, lautet eine der „Osnabrücker Thesen“, die nach einem Fachkongress veröffentlicht wurden. Es brauche theologische Gründe, wenn „charismatisch begabte Frauen“ in der Mehrheit der Kirchen „noch immer von der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums ausgeschlossen bleiben“.
Vor Gott hätten Mann und Frau die gleiche Würde, so die Wissenschaftler. Zudem überwinde die Zugehörigkeit zu Christus in der Taufe soziale und religiöse Grenzen. So stelle sich die Frage, „ob es hinreichend Argumente gibt, den Kreis der möglichen Amtsträger auf Männer zu beschränken“. Dazu müsse es eine „göttliche Weisung“ für die institutionelle Gestalt der Kirche geben.
Gefahr für die Ökumene
Auch warnten die mehr als 120 Kongressteilnehmer vor einem Scheitern der Ökumene an der Ämterfrage. Das ökumenische Ziel der sichtbaren Einheit der Kirchen sei „nicht zu erreichen ohne eine Verständigung über die Präsenz von Frauen in allen kirchlichen Ämtern“. Die Beteiligung von Frauen gehöre zum Profil der Kirchen der Reformation, wovon auch die ökumenischen Beziehungen geprägt seien.
Ihre Thesen wollen die Theologen nicht als vom Zeitgeist geleitet verstanden wissen. Sie seien ein „Erweis für die Bereitschaft von Frauen, ihre Berufung zum Dienst an der Verkündigung des Evangeliums“ wahrzunehmen.
Thesen mit Mehrheit verabschiedet
Beim Kongress „Frauen in kirchlichen Ämtern“ hatten sich Theologinnen und Theologen mit dem Thema aus biblischer, historischer und kirchenrechtlicher Perspektive befasst. Die „Osnabrücker Thesen“ wurden von der Mehrheit der Teilnehmer verabschiedet, hieß es. Darüber hinaus verpflichteten sich die Teilnehmer, Geschlechtergerechtigkeit zum „Prüfstein der Glaubwürdigkeit der Verkündigung“ zu machen.
Neben der Frauenordination seien „auch andere Formen einer zu wenig sensiblen Gestaltung der Geschlechtergerechtigkeit“ zu überwinden, hieß es. In allen „konfessionellen Situationen“ solle das Gespräch mit den Verantwortlichen der Kirchen gesucht werden.
Das katholische Weiheamt ist in drei Stufen gegliedert: Diakonat, Priestertum, Bischofsamt. Deshalb gilt der Diakonat der Frau nicht nur Gegnern als Einfallstor für die Priesterweihe. Gegen eine solche Verquickung wandte sich die Würzburger Synode der deutschen Bistümer in den 1970er Jahren – und forderte zugleich: „Die Zulassungsbedingungen zum Diakonat sollen (...) für Männer und Frauen soweit als möglich angeglichen werden.“