Kirche+Leben Lexikon

Titel in der Kirche

Was unterscheidet einen Subsidiar von einem Subregens? Was den Generalvikar vom Vicarius cooperator? Was ist ein Rector ecclesiae, was ein Kanonikus? Auch wenn Papst Franziskus vor Titelsucht und Karrieredenken in der Kirche warnt: Spezielle Bezeichnungen für diverse geistliche Ämter gibt es zuhauf. »Kirche+Leben« erklärt nicht alle – aber die  54 wichtigsten.

 

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Was unterscheidet einen Subsidiar von einem Subregens? Was den Generalvikar vom Vicarius cooperator? Was ist ein Rector ecclesiae, was ein Kanonikus? Auch wenn Papst Franziskus vor Titelsucht und Karrieredenken in der Kirche warnt: Spezielle Bezeichnungen für diverse geistliche Ämter gibt es zuhauf. »Kirche+Leben« erklärt nicht alle – aber die  54 wichtigsten.

 

Abt/Äbtissin

 

Der Leiter oder die Leiterin einer Abtei in benediktinischer Tradition und im Orden der Prämonstratenser.

 

Apostolischer Administrator

 

Ist ein Bischofsstuhl unbesetzt, kann der Papst einen Apostolischen Administrator einsetzen – meist in schwieriger Situation –, bis ein neuer Bischof ernannt ist. Das geschah etwa im Bistum Limburg im Jahr 2014.

 

Apostolischer Protonotar

 

Höchster Ehrentitel, den der Papst für gewöhnlich auf Vorschlag eines Bischofs für bestimmte Verdienste oder Ämter verleihen kann. Franziskus hat dies außerhalb des Vatikans auf Geistliche über 65 Jahren beschränkt.

 

Bischof

 

Das höchste Weiheamt der Kirche. Es bezieht sich direkt auf die Apostel, wird vom Papst übertragen, und die Weihe muss immer von mindestens drei Bischöfen gespendet werden. Das Amt ist stets mit der Leitung eines Bistums verbunden (daher auch Orts- oder Diözesanbischof), Titular- und Weihbischöfen wird daher ein untergegangenes Bistum zugeordnet.

 

Bischöflicher Rat

 

Mitglied des gleichnamigen Beratungsgremiums des Bischofs. Dazu gehören im Bistum Münster die Weihbischöfe sowie die Leiterinnen und Leiter der Hauptabteilungen und einiger Abteilungen des Generalvikariats.

 

Bruder/Schwester

 

So werden Ordensmänner, die keine Priester sind, und Ordensfrauen angesprochen. Letztlich eine Ehrenbezeichnung für alle Getauften.

 

Dechant

 

Leiter der Ebene (»Dekanat«) über den Pfarreien, der für gewöhnlich die pastorale Arbeit koordiniert. Üblicherweise führt er auch die vom Bischof ernannten Pfarrer ins Amt ein.

 

Definitor

 

Stellvertreter des Dechants.

 

Diakon

 

Die erste der drei Weihestufen, vor Priester- und Bischofsweihe. Diakone sollen sich vor allem um die karitativen Dienste einer Gemeinde kümmern. Sie leiten auch Taufen, Trauungen und Beerdigungen, nicht aber Messfeiern. »Ständige Diakone« werden nicht Priester und können auch verheiratet sein.

 

Diözesan-Administrator

 

Übergangsweiser Leiter eines Bistums bis zur Ernennung eines neuen Bischofs. Der Diözesan-Administrator wird im Unterschied zum Apostolischen Administrator vom Domkapitel gewählt. Er muss nicht Bischof sein.

 

Domdechant

 

Stellvertreter des Dompropstes.

 

Domkapitular

 

An jedem Sonn- und Feiertag sind sie im Dom präsent, doch ihre vornehmste Aufgabe ist in Münster die Beratung und Wahl des Bischofs, aber auch des Diözesan-Administrators, sobald der Bischofsstuhl leer (»vakant«) ist. Dem Domkapitel gehören Bischöfe und Priester an. Es trägt Verantwortung für den Dom und handelt als Hausherr der Kathedrale. Das Domkapitel in Münster besteht aus zehn in Münster (»residierenden«) und sechs außerhalb (»nicht-residierenden«) lebenden Domkapitularen. Die Ernennung erfolgt durch den Bischof – »abwechselnd nach Anhörung und mit Zustimmung des Domkapitels«, wie es in den Statuten heißt. Darüber hinaus gibt es »Ehrendomherren«, etwa aus dem Bistum Münster stammende Bischöfe anderer Diözesen, die jedoch nicht Mitglied des Domkapitels sind.

 

Dompfarrer

 

Leiter der Pfarrgemeinde, die zum Dom gehört.

 

Dompropst

 

Vorsteher des Gremiums der Domkapitulare an einer Bischofskirche.

 

Domvikar

 

Priester, der vom Bischof mit besonderen seelsorglichen oder liturgischen Aufgaben an der Kathedrale eines Bistums beauftragt ist. Er gehört jedoch nicht dem Domkapitel an.

 

Erzbischof

 

Der Leiter (»Metropolit«) eines Erzbistums und damit einer Kirchenprovinz (»Metropolie«) aus mehreren »Suffraganbistümern«. Das Bistum Münster ist mit den Bistümern Aachen, Essen, Limburg und Trier Teil der Kirchenprovinz Köln. In Deutschland gibt es sechs weitere Kirchenprovinzen: Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, München-Freising und Paderborn. Der Erzbischof führt zum Beispiel einen Diözesanbischof in der Kirchenprovinz in sein Amt ein. Auch kann der Titel »Erzbischof« vom Papst als Ehrentitel vergeben werden – etwa an einen Nuntius oder Leiter einer Vatikan-Behörde. Äußeres Zeichen eines Erzbischofs ist das Pallium, eine Art weißer, mit sechs schwarzen Kreuzen bestickter Wollschal.

 

Frater

 

Lateinische Bezeichnung für Ordensbrüder. In manchen Gemeinschaften werden jene Brüder so genannt, die Priester und damit Pater werden.

 

Geistlicher Rat

 

Ein vom Bischof vergebener Ehrentitel, oft für Priester im Ruhestand.

 

Generalvikar

 

Der vom Kirchenrecht vorgesehene Stellvertreter des Diözesanbischofs, dem in der ganzen Diözese die ausführende Gewalt zukommt, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat. Der Generalvikar ist Leiter der Bistumsverwaltung, des Generalvikariats oder Ordinariats und wird vom Bischof ernannt. Wird ein Bischofsstuhl frei, erlischt auch das Amt des Generalvikars.

 

Guardian

 

Leiter eines franziskanischen Klosters.

 

Kanonikus

 

Ursprünglich waren Kanoniker Mitglieder einer geistlichen Gemeinschaft an einer Bischofskirche (Domkapitulare), Basilika oder Ordenskirche. Sie wurden auch Stifts- oder Chorherren genannt. Im Bistum Münster gibt es noch einen offiziellen Kanonikus – nämlich den Kaplan an der Propstei- und Pfarrkirche St. Remigius in Borken. Der Titel geht auf das seit dem 15. Jahrhundert bestehende Kollegiats­stift an St. Remigius zurück.

 

Kaplan

 

Nach seiner Weihe tritt ein Priester seine ersten Stellen für gewöhnlich als Kaplan an, bevor er mehr Verantwortung für die gesamte Gemeinde, etwa als Pfarrer, übernimmt.

 

Kaplan seiner Heiligkeit

 

Ein päpstlicher Ehrentitel. Siehe auch Monsignore.

 

Kardinal

 

Ursprünglich waren Kardinäle die Priester der Hauptkirchen in und um Rom. Daher erhält bis heute jeder Kardinal eine so genannte Titelkirche in Rom. Kardinäle werden vom Papst ernannt, sie gelten als sein »Senat«. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Wahl des Papstes im Konklave – soweit sie jünger als 80 Jahre sind.

In den meisten Fällen werden Bischöfe zu Kardinälen ernannt – wegen besonderer Verdienste oder weil der Papst sie etwa in politisch schwierigen Gegenden stärken möchte; früher waren auch besonders wichtige Bischofssitze etwa in Hauptstädten mit der Kardinalswürde verbunden. Das ist unter Papst Franziskus nicht mehr selbstverständlich; Heiner Koch beispielsweise ist zwar seit 2015 Erzbischof von Berlin, aber kein Kardinal.
Im Vatikan sind wichtige Leitungsposten in der Hand von Kardinälen.

Der Papst ernennt mitunter auch Nicht-Bischöfe zu Kardinälen. Sie müssen jedoch Priester sein und umgehend die Bischofsweihe empfangen.

 

Kardinaldekan

 

Er ist der Vorsitzende des Kardinalskollegiums. Zwar gilt er als ranghöchster Kardinal, bleibt aber neben allen anderen »Erster unter Gleichen«. Besondere Aufgaben hat er, wenn ein Papst stirbt: Er gibt den Tod bekannt und steht für gewöhnlich dem Requiem vor, ruft alle Kardinäle zum Konklave und leitet die Papstwahl. Er fragt auch den Gewählten, ob er die Wahl annimmt und welchen Namen er sich als Papst geben will.

 

Kardinalstaatssekretär

 

Er gilt im Vatikan als die »Nummer zwei« nach dem Papst. Er wird vom Papst ernannt, leitet das Staatssekretariat des Heiligen Stuhls und ist für die politischen und diplomatischen Aktivitäten des Vatikans verantwortlich.

 

Kreisdechant

 

Im Bistum Münster ist der Kreis­dechant Vertreter des Bischofs in einem der acht Stadt- und Kreisdekanate, in die der nordrhein-westfälische Teil des Bistums aufgeteilt ist. Er gilt als Gesprächspartner für Politik, Gesellschaft und Kirchen.

 

Kurienkardinal

 

Als Kurienkardinal bezeichnet man einen Kardinal, der in der Verwaltung des Vatikans tätig ist oder dort lebt. Für gewöhnlich sind die wichtigen Kongregationen, gewissermaßen die Ministerien, mit Kardinälen besetzt.

 

Metropolit

 

Siehe Erzbischof.

 

Monsignore

 

So nennt man auch einen »Kaplan seiner Heiligkeit«. Der Titel wird auf Vorschlag meist eines Ortsbischofs vom Papst für verdiente Priester oder verbunden mit einer Leitungsfunktion verliehen. Die nächst höhere Stufe ist der »Prälat seiner Heiligkeit«, vor dem Apostolischen Protonotar.

 

Nuntius

 

Der Botschafter des Heiligen Stuhls bei einem anderen Staat. Als offizieller Diplomat vertritt er die Interessen des Vatikanstaats und ist meist Erzbischof.

 

Offizial

 

Der Offizial ist Vorsteher des Kirchengerichts eines Bistums und spricht im Namen des Bischofs Recht. Im Bistum Münster wird darüber hinaus der für den oldenburgischen Teil des Bistums Münster eingesetzte Administrator des Bischofs so genannt.

 

Papst

 

Das Oberhaupt der katholischen Weltkirche, Stellvertreter Jesu Christi auf Erden, Nachfolger des Apostels Petrus, Souverän des Staates Vatikanstadt, Bischof des Bistums Rom und »Pontifex Maximus – Oberster Brückenbauer«. Er wird in geheimer Wahl (»Konklave«) von allen unter 80 Jahre alten Kardinälen der Welt gewählt. Theoretisch kann jeder männliche Katholik zum Papst gewählt werden.Franziskus ist der 266. Papst.

 

Pastor mit dem Titel Pfarrer

 

Diesen Titel erhalten beispielsweise Priester, die etwa bis zu einer Reform der Pfarreistrukturen Pfarrer und damit Leiter einer Pfarrei gewesen sind.

 

Pater

 

Ein Ordensmann, der die Priesterweihe empfangen hat.

 

Patriarch

 

Der Titel geht auf frühkirchliche Zeit zurück. Heute gibt es in der römisch-katholischen Kirche zehn Patriarchen: vier in der lateinischen (Jerusalem, Lissabon, Venedig, Ostindien) und sechs in den katholischen Ostkirchen (koptisch, maronitisch, syrisch, melkitisch, armenisch und der Patriarch von Babylon). Den Titel »Patriarch des Abendlandes« für den Papst hat Benedikt XVI. abgeschafft.

 

Pfarrer

 

Als Pfarrer wird für gewöhnlich der Leiter einer Pfarrei bezeichnet, sodass man im Bistum Münster auch vom »leitenden Pfarrer« spricht. Er wird vom Bischof ernannt, feierlich in sein Amt eingeführt und kann ohne besondere Gründe nicht versetzt werden. Seit der Reform der Gemeindestrukturen gibt es im Bistum Münster aber auch Pastöre mit dem Titel Pfarrer, die jedoch nicht Leiter einer Pfarrei sind.

 

Pfarrverwalter

 

Als Pfarrverwalter (auch »Pfarradministrator«) wird ein Priester bezeichnet, der eine Pfarrei übergangsweise leitet – etwa bis zur Ernennung eines Pfarrers.

 

Prälat

 

Siehe Monsignore.

 

Präses

 

Geistlicher Leiter oder Begleiter eines katholischen Verbandes. In der evangelischen Kirche auch der Leiter oder die Leiterin einer Landeskirche beziehungsweise der Synode.

 

Primas

 

Ein Ehrentitel, der früher mit besonders bedeutsamen oder alten Bischofssitzen verbunden war. Während etwa Trier, Mainz und Magdeburg die Primaswürde mit dem Westfälischen Frieden beziehungsweise mit der Säkularisation verloren, ist der Erzbischof von Salzburg bis heute »Primas Germaniae«. Darüber hinaus gibt es den Abtprimas als höchsten Repräsentanten bei den Benediktinern und den Augustiner-Chorherren.

 

Prior, Priorin

 

In Orden ist damit die Leiterin oder der Leiter einer Gemeinschaft gemeint. In benediktinischen Klöstern, denen ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht, sind Prior und Priorin deren Stellvertreter.

 

Propst

 

Für gewöhnlich der Leiter einer zentralen oder historisch bedeutsamen Pfarrei; etwa im Bistum Münster in Beckum, Billerbeck, Borken, Kleve, Recklinghausen, Telgte, Vechta und Xanten.

 

Provinzial, Provinzialin

 

Leiter mehrerer Ordensgemeinschaften in einem größeren Gebiet.

 

Rector ecclesiae

 

So wird ein Priester genannt, dem die Obhut für ein Gotteshaus anvertraut ist, das nicht Pfarr- oder Ordenskirche ist.

 

Regens

 

Der Leiter eines Priesterseminars, in dem sich Männer auf ihre Weihe vorbereiten.

 

Regionalbischof

 

Darunter versteht man für gewöhnlich einen Weihbischof, der in größeren Bistümern im Auftrag des Diöze­sanbischofs für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist. Im Bistum Münster bestehen zwar bislang vier Regionen und der Offizialatsbezirk Oldenburg; diese fünf Bereiche werden aber seit kurzem von nur noch vier Weihbischöfen betreut.

 

Spiritual

 

Ein Spiritual ist zum einen für die geistliche Ausbildung und Begleitung von Priesteramtskandidaten in einem Priesterseminar zuständig. Darüber hinaus wird auch ein Priester als Spiritual bezeichnet, der dauerhaft eine Gemeinschaft von Ordensfrauen seelsorglich und liturgisch begleitet.

 

Subregens

 

Vertreter des Regens.

 

Subsidiar

 

Ein Geistlicher, der die Seelsorge in einer Gemeinde unterstützt. Meist haben Subsidiare andere Hauptaufgaben – etwa in Verwaltung, Verbänden, Bildungseinrichtungen – oder sie sind im Ruhestand.

 

Vicarius cooperator

 

Ein sehr alter Titel, der nur noch selten verwendet wird. Ein Vicarius co­operator unterstützt wie der »Pastor mit dem Titel Pfarrer« die Seelsorge in einer Gemeinde, ohne Leiter einer Pfarrei zu sein. Im Bistum Münster gibt es diesen Titel nur einmal – für einen Priester aus Indien, der weiterhin zu seiner Heimatdiözese gehört.

 

Vikar

 

Anderer Begriff für Kaplan. Im Bistum Münster ist er seit längerer Zeit nicht mehr gebräuchlich. Im benachbarten Erzbistum Paderborn allerdings ist er bis heute gängig; einen »Kaplan« kennt man dort nicht.

 

Weihbischof

 

Er ist Bischof wie jeder Diözesan- oder Erzbischof auch. Er kann also auch Dia­kone, Priester und Bischöfe weihen. Allerdings haben Weihbischöfe nicht die Autorität der Diöze­sanbischöfe, die als Einzige ihrem Bistum vorstehen. Weihbischöfe werden auch als »Auxiliarbischöfe«, also »Hilfsbischöfe«, bezeichnet, die den Diözesanbischof vor allem bei Weihehandlungen wie Firmungen und Altarweihen unterstützen. Weil es im Mittelalter durchaus vorkam, dass Diözesanbischöfe ein Bistum leiteten, ohne selber die Bischofsweihe empfangen zu haben, wurden die – geweihten – Weihbischöfe ihnen an die Seite gestellt, um die notwendigen Weihehandlungen zu zelebrieren. Heute führen sie zudem Visitationen in den Gemeinden durch; das zeigt, dass sie den Diöze­sanbischof in der Leitung des Bistums unterstützen. Dennoch wird einem Weihbischof wie jedem Bischof ein Bistum zugeordnet; bei Weihbischöfen sind dies zumeist im Lauf der Geschichte untergegangene Diözesen.

 

Zeremoniar

 

Er ist verantwortlich für die Vorbereitung und dezente Begleitung der Abläufe in festlichen Gottesdiensten vor allem in Bischofskirchen.

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