Vorstoß der Landesregierung zum Verstreuen gescheitert

Toten-Asche in Niedersachsen muss in der Urne bleiben

Die Landesregierung in Niedersachsen ist mit dem Vorstoß gescheitert, das Verstreuen von Toten-Asche auf bestimmten Flächen von Friedhöfen zu gestatten. Die Kirchen hatten protestiert. Ein gemäßigtes Gesetz ist nun auf dem Weg. Der Hintergrund.

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Als erstes Bundesland hatte Bremen vor gut zweieinhalb Jahren das Verstreuen von Toten-Asche auch auf privaten Grundstücken erlaubt. Voraussetzung sind eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über einen Ort zum Verstreuen und eine Person für die Totenfürsorge. Im ersten Jahr nach der Neuregelung nahmen Angehörige das in etwa 50 Fällen in Anspruch.

Eine ähnliche Regelung wollte nun das niedersächsische Sozialministerium einführen – allerdings gemäßigter als beim Bremer Vorbild: Der Gesetzentwurf sah vor, dass auf ausgewiesenen Flächen eines Friedhofes die Asche von Toten ausgestreut werden dürfe. Das Sozialministerium wolle so Wünschen aus der Bevölkerung entgegenkommen, hieß es. Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) sah sogar die Menschenwürde verletzt, wenn der Gesetzgeber eine „erdfreie Bestattung“ verweigere.

 

Scharfe Kritik der Kirche

 

Auf scharfe Kritik stieß dieser Vorschlag bei der katholischen Kirche: „Eine solche Praxis führt letztlich zu Umständen, die einem würdevollen, der Menschenwürde gerechten Umgang mit den sterblichen Überresten der Verstorbenen entgegensteht“, heißt es in einer Stellungnahme des Katholischen Büros, der Verbindungsstelle zwischen Politik und Kirche in Niedersachsen.

Das Verstreuen widerspreche auch dem „menschlichen Bedürfnis, einen Ort der Trauerbewältigung zu haben, bei dem die Asche auch tatsächlich an Ort und Stelle verbleibt“. Das Katholische Büro verweist auf die Erfahrungen, die mit anonymen Bestattungen gemacht wurden. Hier erweise sich der fehlende konkrete Trauerort als schwere Belastung für Hinterbliebene.

 

Regierung nun mit neuem Entwurf

 

Der Widerspruch der Kirche, dem sich auch die evangelische Kirche anschloss, hatte Erfolg. Jetzt brachte die rot-grüne Landesregierung eine veränderte Fassung des Gesetzentwurfs auf den parlamentarischen Weg – ohne die Möglichkeit, die Asche von Toten verstreuen zu dürfen. Vorausgegangen sei eine intensive und sehr persönliche Diskussion im Kabinett, hieß es aus dem Sozialministerium.

Eine weitere Veränderung ist aber noch nicht vom Tisch: Der Entwurf erlaubt weiter, nach einer Einäscherung geringe Aschemengen zur Verwendung in einer Ampulle oder einem Schmuckstück zu entnehmen. Auch das lehnen die beiden großen Kirchen mit Hinweis auf die über den Tod hinausreichende Menschenwürde ab: „Die menschlichen Überreste sind weder Sachen noch Kunstobjekte“, betont das Katholische Büro.