Kirchenparlament beschließt einstimmig bei drei Enthaltungen

„Trauung für alle“ in oldenburgischer evangelischer Kirche

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg ermöglicht die kirchliche Trauung für homosexuelle Paare. Die Synode beschloss, gleichgeschlechtliche Paare genauso zu behandeln wie Paare von Frau und Mann.

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Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg ermöglicht die kirchliche Trauung für homosexuelle Paare. Die Synode, das Kirchenparlament, beschloss am Donnerstag zum Auftakt ihrer Herbsttagung einstimmig bei drei Enthaltungen, dass gleichgeschlechtliche Paare genauso behandelt werden wie Paare von Frau und Mann.

Bischof Thomas Adomeit bat homosexuelle Paare um Entschuldigung für Verletzungen, die sie in der Vergangenheit erlitten hätten, weil sie nicht getraut werden konnten. „Das dadurch entstandene Leid, die durchlebte Enttäuschung und die erlittene Diskriminierung begleiten manche Beziehung bis heute“, sagte er.

 

Bezug auf Bundestagsentscheidung

 

In dem Beschluss zur „Trauung für alle“ begrüßte die Synode ausdrücklich die Entscheidung des Bundestages vom 20. Juni 2017 zur „Ehe für alle“. Der Beschluss hält fest, dass die gültige Eheschließung nach staatlichem Recht die Voraussetzung für die kirchliche Trauung sei. Die Trauung wird als Amtshandlung in das Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen. Bisher durften in der oldenburgischen Kirche gleichgeschlechtliche Paare nur in besonderen Gottesdiensten gesegnet werden - diese Regelung galt seit 2003.

Bischof Adomeit nannte den Beschluss „großartig“. Die neue Regelung gebe der Kirche Handlungssicherheit. Adomeit bat auch die Theologinnen und Theologen um Verzeihung, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in der Vergangenheit nicht in den Dienst der oldenburgischen Kirche übernommen werden konnten. „Auch hier hat die Kirche Leid und Enttäuschung verursacht.“

 

Keine einheitliche Regel bei evangelischen Kirchen

 

Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist unter den 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland unterschiedlich geregelt. In vielen gilt bereits die „Trauung für alle“. In anderen ist weiter von Segnungen die Rede. In einzelnen Kirchen sind Segnungen nur in nichtöffentlichen Gottesdiensten möglich.

Zur oldenburgischen Kirche zählen 116 Gemeinden mit 411.000 Mitgliedern. Das Gebiet deckt sich mit dem Offizialatsbezirk Oldenburg des katholischen Bistums Münster.

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