Bundesverfassungsgesetz fordert rechtliche Regelungen / Bundesregierung kündigt Entwurf an

Triage: Kirchen begrüßen Urteil aus Karlruhe

Die Deutschen Bischofskonferenz begrüßt die Karlsruher Entscheidung zur Triage als Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung.

Die Evangelische Kirche äußerte sich ähnlich, sprach sich zugleich für eine höhere Impfquote aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen die Politik aufgerufen, Regeln für eine Triage zu formulieren.

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Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat die Karlsruher Entscheidung zur Triage als Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung begrüßt. "Die Gemeinschaft steht vor der dringenden Aufgabe, aus der Pandemie zu lernen und schnell die notwendigen Schlüsse zu ziehen, um auch in schwierigen Situationen eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sichern", erklärte Bätzing am Dienstag in Bonn.

Ähnlich äußerte sich auch die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus. "Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat: Eine Benachteiligung von behinderten Menschen bei einer möglichen Triage im Rahmen intensivmedizinischer Behandlungen darf es nicht geben", sagte Kurschus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Kurschus fordert Schutz des Gesundheitssystems

Der Staat habe nun eine konkrete Schutzpflicht, Maßnahmen zu ergreifen, dass eine solche Benachteiligung auch tatsächlich nicht eintrete, so Kurschus. "Vor allem aber mahne ich an, alles Menschenmögliche zu tun, damit es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt", betonte die EKD-Ratsvorsitzende. "Nach wie vor ist eine möglichst hohe Impfquote dafür eine wichtige Voraussetzung."

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