Durch eine Änderung des Steuerrechts werden nahezu alle Pfarreien umsatzsteuerpflichtig. Es gilt eine Übergangsfrist.
Durch eine Änderung des Steuerrechts werden nahezu alle Pfarreien umsatzsteuerpflichtig. Viele Pfarreien nutzen bereits eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020, in der noch das alte Recht gilt.
In diesen Tagen und Wochen erhalten Kirchenvorstände und Mitarbeiter der Zentralrendanturen in Veranstaltungen des Bistums Münster genauere Informationen darüber, was der Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung in der Pfarrei bedeutet. Konkret geht es um einen Paragraphen im…