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Niederlage vor Gericht: In einem Rechtsstreit mit der Mutter eines Transgender-Schulkindes ist das Bistum Alajuela in Costa Rica zur Zahlung von Verfahrenskosten und Schadenersatz verurteilt worden.
Eine kirchliche Schule hatte dem Kind, das damals die siebte und achte Klasse besuchte, verweigert, seinen eigenen Namen frei zu wählen, und auf den eingetragenen Namen bestanden, wie die Zeitung „Nacion“ (Sonntag Ortszeit) meldete.
Schule muss Transgender-Identität anerkennen
Die Schule wurde demnach verpflichtet, die Transgender-Identität des inzwischen 14-jährigen Kindes und den selbst ausgewählten Namen anzuerkennen. Dieses habe die Schule allerdings inzwischen auf eigenen Wunsch verlassen.