Kunstwerk bleibt verschwunden

Urteil rechtskräftig: Stiftskreuz-Diebe müssen Haft absitzen

Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die drei Diebe des Borghorster Stiftskreuzes verworfen. Der 4. Strafsenat beschied einstimmig, das Urteil des Landgerichts Münster weise keine Rechtsfehler auf.

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die drei Diebe des Borghorster Stiftskreuzes verworfen. Der 4. Strafsenat beschied einstimmig, das Urteil des Landgerichts Münster weise keine Rechtsfehler auf. Die drei aus Bremen stammenden Männer müssen ihre mehrjährigen Haftstrafen absitzen.

Das historisch wertvolle Stiftskreuz aus dem elften Jahrhundert war am 29. Oktober 2013 aus der Nikomedes-Kirche in Steinfurt-Borghorst gestohlen worden. Das Bistum Münster hatte für die Wiederbeschaffung 50.000 Euro Belohnung ausgelobt. Das Kreuz gilt als herausragendes Zeugnis sakraler Kunst der Salierzeit.

Das Landgericht Münster hatte im Oktober Haftstrafen von viereinhalb beziehungsweise fünf Jahren verhängt. Die 9. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten das Stiftskreuz gestohlen haben. Von dem Kunstwerk fehlt nach wie vor jede Spur. „Wir hoffen sehr, dass das Borghorster Stiftskreuz irgendwann wieder auftaucht“, sagte eine Sprecherin des Bistums Münster auf Anfrage. 

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