Bischofskongregation: 2,8 Millionen Euro für Gutachten brauchten keine Gremien-Beteiligung

Vatikan entlastet Woelki bei Umgang mit Finanzen

  • Der Vatikan hat den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki mit Blick auf den Umgang mit Finanzen entlastet.
  • Bei der Entnahme von 2,8 Millionen Euro für Gutachter und weiterer Gelder für sein Hochschulprojekt habe er keine Fehler gemacht.
  • Woelki reagierte erleichtert.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat aus Sicht des Vatikan bei der Finanzierung von Gutachten und Kommunikationsberatern im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung das Kirchenrecht nicht verletzt. „Nach eingehendem Studium“ sei festgestellt worden, dass bei der Verwendung von 2,8 Millionen Euro aus dem sogenannten BB-Fonds keine Gremien des Erzbistums hätten beteiligt werden müssen, heißt es in einem vom Präfekten der römischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, unterzeichneten Schreiben an Woelki. Journalisten konnten am Dienstag Einblick in das Papier nehmen.

In der von Oktober bis Anfang März dauernden Auszeit Woelkis hatte Übergangsleiter Rolf Steinhäuser die Vergabe der Aufträge durch zwei Kirchenrechtler überprüfen lassen. Im Raum stand der Verdacht, dass der Vermögensrat und das Domkapitel über die Ausgaben nicht entsprechend den Regeln des Kirchenrechts einbezogen worden seien.

„Diözesanes Vermögen nicht berührt“

„Was den bei den vorliegenden Finanzierungen involvierten BB-Fonds angeht, der durch einen Rechtsakt der kirchlichen Autorität selbst errichtet wurde, liegt keine Bindung an einen Stifterwillen vor“, heißt es in dem Schreiben von Ouellet. Von daher sei der jeweilige Erzbischof befugt, frei über die Finanzmittel des Fonds zu verfügen. Es habe auch keine rechtliche Verpflichtung bestanden, die diözesanen Beispruchgremien einzubeziehen, „da das diözesane Vermögen nie berührt worden ist“.

Woelki zeigte sich erleichtert und sprach von einer „guten Nachricht“ aus Rom. Er bekundete die Hoffnung, dass dies „ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum“ beitrage. Die Kommunikationsagentur, für die allein 820.000 Euro aufgewendet wurde, habe die Erzdiözese wegen der damaligen schwierigen Situation ihrer Medienabteilung eingeschaltet. Damals sei aber versäumt worden, einen Pauschalvertrag abzuschließen und die Beratung zu befristen. Weiter betonte der Erzbischof, dass die Entnahmen aus dem Fonds „immer transparent“ erfolgt seien. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat sei informiert gewesen. Zudem seien die Ausgaben unter der genehmigten Summe geblieben.

„Persilschein für Woelki“

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sprach von einer „abstrusen Rechtsauffassung“ der römischen Behörde, die „vollkommen künstlich“ zwischen bischöflichem Sondervermögen und Diözesanvermögen unterscheide. Letztlich gehe es immer um Vermögen der Kirche, „über das ein Bischof nicht nach eigenem Gutdünken verfügen darf“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Offenkundig sei der Brief aus Rom „nichts anderes als ein Persilschein für Woelki“.

Was ist der BB-Fonds?

Der BB-Fonds ist ein Sondervermögen des Erzbischöflichen Stuhls. Die Abkürzung „BB“ steht für „Bedürfnisse des Bistums“. Nach Angaben der Erzdiözese waren Ende 2020 noch 16,8 Millionen Euro in dem Fonds und damit 9,5 Millionen Euro weniger als Ende 2019.

Aus dem Topf erhalten auch Missbrauchsbetroffene in der Erzdiözese die kirchlichen Zahlungen in Anerkennung des Leids. Zudem beglich das Erzbistum über den BB-Fonds die Schulden eines Priesters in Höhe von fast einer halben Million Euro. Weiter teilfinanziert Woelki daraus eines seiner wichtigsten Projekte: die Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT).

Woelki zu KHKT und Schuldenübernahme

Mit Blick auf die Übernahme der Schulden eines Priesters sagte Woelki, es habe sich um eine Hilfe für einen Geistlichen in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt. Heute würde er dies nicht mehr wiederholen.

Zur KHKT sagte der Erzbischof, bei der Übernahme der Hochschule von den Steyler Missionaren sei es darum gegangen, den Studenten eine Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen. Nun müsse die für die Hochschule gegründete Stiftung eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen. Nach KNA-Informationen reichen die Mittel des BB-Fonds dafür nicht aus.

Update, 14.25 Uhr: Neue Details im vierten Absatz ergänzt, 17 Uhr: Absatz mit Reaktion des Kirchenrechtlers Thomas Schüller ergänzt.

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