Glaubenskongregation erkennt "keine Vollmacht" der Kirche

Vatikan: Kirche kann keine homosexuellen Paare segnen

  • Die katholische Kirche hat keine Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen. Das hat der Vatikan klargestellt.
  • Der Grund: Homosexuelle Verbindungen entsprächen nicht dem göttlichen Willen.
  • Papst Franziskus hat den Angaben zufolge diese Entscheidung gebilligt.

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Die katholische Kirche hat keine Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen. Mit dieser Antwort hat die vatikanische Glaubenskongregation am Montag auf eine entsprechende Anfrage reagiert. Zwar erkenne die Kongregation bei solchen Projekten und Vorschlägen "den aufrichtigen Willen" an, "homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten". Da aber die Verbindungen von homosexuellen Paaren nicht dem göttlichen Willen entsprächen, könnten sie nicht gesegnet werden.

Segnungen, so heißt es in der zweiseitigen Erklärung, gehörten zu den kirchlichen Sakramentalien. Diese aber verlangten, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen", dass "die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hin geordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken". Dazu gehöre, dass sie "im Dienst der Pläne Gottes" stehe, "die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus vollständig geoffenbart sind".

 

Mit Gutheißung von Papst Franziskus

 

Aus diesem Grund ist es laut der Entscheidung "nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau)" einschließen. Papst Franziskus habe diese Antwort gutgeheißen, heißt es am Ende des Dokuments, das vom Präfekten und dem Sekretär der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria und Erzbischof Giacomo Morandi, unterzeichnet ist.

Alle durchaus positiven Elemente homosexueller Partnerschaften - "die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind" - rechtfertigten dennoch keine Segnung. Das gelte auch, weil solche Segnungen als "Nachahmung" oder "analoger Hinweis auf den Brautsegen" aufgefasst werden könnten. Gleichwohl, so heißt es, sei nicht ausgeschlossen, "dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexuellen Neigungen gespendet werden", die den Willen bekundeten, in Treue zum Willen Gottes zu leben.

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