VATIKAN UND WELTKIRCHE

Frankreich-Reise von Papst Leo XIV.: Verstoß gegen Laizität in Metz?

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Die Stadt in Lothringen will Großbildschirme für 250.000 Euro anschaffen, um eine Messe zu übertragen. Zwei säkulare Vereine sehen das kritisch.

Von KNA

Vor dem Papstbesuch in Lothringen gibt es Streit um kommunale Förderung. Zwei säkulare Vereine haben beim Verwaltungsgericht Strasbourg Klage gegen die Stadt Metz eingereicht, wie die französische Tageszeitung „La Croix“ berichtete. Die Stadtverwaltung will demnach 250.000 Euro für Großbildschirme investieren, um am 28. September die Messe von Leo XIV. in der Kathedrale nach draußen zu übertragen.

Die Kläger bestreiten das Recht der Gemeinde, kommunale Gelder für den Besuch eines Kirchenoberhauptes auszugeben. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Frankreichs strikte Trennung von Staat und Kirche von 1905. Allerdings gehörte Metz als Teil Elsass-Lothringens zum Zeitpunkt des Erlasses 1905 nicht zu Frankreich; dort gelten also staatskirchenrechtlich spezielle Bedingungen.

Leo XIV. will in Metz seinen viertägigen Frankreich-Besuch unter dem Zeichen Europas abschließen. Frühere Stationen führen ihn nach Paris, zur Weltkulturorganisation Unesco und in den Wallfahrtsort Lourdes. Experten schätzen die Gesamtkosten der Reise auf einen zweistelligen Millionenbetrag.

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