Vorschriften gelten nun auch für Laien in katholischen Vereinigungen

Vatikan verschärft Gesetz gegen Missbrauch

  • Mit einer neuen Vorschrift hat Papst Franziskus die Bekämpfung von sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche erweitert und verschärft.
  • Auch für Laien in katholischen Vereinigungen ist jetzt genau geregelt, wie im Fall von Missbrauchs-Verdachtsfällen vorzugehen ist.
  • Auch schutzbedürftige Erwachsene und nicht mehr nur Minderjährige sind in die neuen Vorschriften aufgenommen worden.

Anzeige

Papst Franziskus hat die Vorschriften zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verschärft. Am Samstag veröffentlichte der Vatikan einen entsprechenden Erlass (Motu Proprio) des Papstes. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung und Zusammenführung der seit 2019 geltenden Normen mit dem Namen "Vos estis lux mundi" ("Ihr seid das Licht der Welt"). Darin wird genau geregelt, wie im Fall von Missbrauchs-Verdachtsfällen vorzugehen und wer, wann, wofür zuständig ist.

Die Regeln in der aktualisierten Fassung gelten nun nicht mehr nur für Kleriker und Angehörige von Ordensgemeinschaften, sondern auch für Laien, "die Leiter sind oder waren von internationalen Vereinigungen von Gläubigen, die vom Apostolischen Stuhl anerkannt oder gegründet wurden". Auch sie machen sich nun strafbar, wenn sie durch "ihre Handlungen oder Unterlassungen die kanonischen und zivilrechtlichen Ermittlungen" gegen mutmaßliche Straftäter behindern oder umgehen. Mit dieser Erweiterung reagiert der Papst auf Verdachtsfälle in sogenannten geistlichen Bewegungen, die nicht von Klerikern, sondern von Laien geführt werden.

Konkretisierungen für Anlaufstellen

Eine weitere Änderung in dem Papst-Erlass betrifft die Aufnahme von "schutzbedürftigen Erwachsenen" in die Vorschriften. In der vorherigen Version von 2019 waren "sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen oder einer Person mit geistiger Behinderung" aufgeführt. Das Dokument definiert "schutzbedürftiger Erwachsener" als "jegliche Person, die sich in einem Zustand der Gebrechlichkeit, der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder des Entzugs der persönlichen Freiheit befindet, die ihre Einsichts- oder Willensfähigkeit oder ihre Fähigkeit, sich der Straftat zu widersetzen, dauerhaft oder vorübergehend faktisch einschränkt".

Konkretisiert wurden auch die Regelungen zu Anlaufstellen für Betroffene und Meldende von möglichen Missbrauchsfällen. Bistümer müssen nun leicht zugängliche "Einrichtungen oder Ämter" zur Verfügung stellen. Die Vorgängerversion hatte nur die Einrichtung von dauerhaften "Systemen" gefordert. Zeugen von mutmaßlichem Missbrauch dürfen gemäß dem neuen Motu proprio nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Diese Regel galt bislang nur für mögliche Betroffene. Die Untersuchungen der gemeldeten Vorfälle müssen von dem Bischof oder jeweiligen Inhaber der kirchlichen Leitungsgewalt an dem Ort durchgeführt werden, an dem die mutmaßlichen Taten stattgefunden haben.

Der aktualisierte Papst-Erlass "Vos estis lux mundi" ist Ergebnis einer knapp vierjährigen Erprobungsphase und Beratungen mit Bischöfen und Vatikanbehörden. Er tritt am 30. April in Kraft.

Anzeige