JUSTIZ

Vatikan spricht Ordensgründer nach dessen Tod schuldig – was soll das?

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Kirchliche Sondergerichte befanden den Gründer von zwei Orden postum für schuldig. Warum diese Entscheidung so fiel und wichtig ist.

Von KNA

Zwei kirchliche Sondergerichte haben den verstorbenen argentinischen Priester und Ordensgründer Carlos Miguel Buela (1941–2023) postum der Vergewaltigung für schuldig befunden. Das teilt die vatikanische Ordensbehörde mit.

Neben ihrer Präfektin Simona Brambilla, einer italienischen Ordensfrau, unterzeichneten die vom Papst benannten Sonderdelegaten (Aufseher) für die von Buela gegründeten Orden die Mitteilung. Darin heißt es, die Schuldsprüche der kirchlichen Spezial-Gerichte seien den Oberen der beiden Ordensgemeinschaften bereits am 14. September in Rom mitgeteilt worden.

Warum der Schuldspruch gegen einen Toten?

Die Gerichte hätten „die moralische Gewissheit erlangt, dass Buela an gewalttätigen Sexualstraftaten gegen mehrere Personen“ schuldig sei. Das kirchliche Strafrecht spricht von „Verstößen gegen das Sechste Gebot“.

Da der für schuldig Befundene nicht mehr lebt, können gegen ihn keine Strafen mehr verhängt werden. Die Feststellung der Schuld sei erfolgt, um „die Wahrheit als Akt der Gerechtigkeit gegenüber den von Carlos Miguel Buela geschädigten Menschen wiederherzustellen“.

Sexuelle Übergriffe

Zudem solle die Information den von Buela gegründeten Orden helfen, ihren Auftrag und ihr Selbstverständnis zu überdenken und neu zu definieren. Dabei sollten sie unterscheiden zwischen den geistlichen Gaben ihrer Gemeinschaften und dem Fehlverhalten ihres Gründers.

Buela hatte 1984 die Priestergemeinschaft „Instituto del Verbo Encarnado“ und 1988 den Schwesternorden „Servidoras del Señor y de la Virgen de Matará“ gegründet. In den 1990er Jahren musste Buela nach Missbrauchsvorwürfen die Ordensleitung niederlegen. Der Vatikan griff jedoch trotz Vorwürfen aus der argentinischen Bischofskonferenz nicht konsequent durch.

Vatikan setzt Ordensoberen ab

2001 wurde Buela erneut zum Ordensoberen gewählt. Inzwischen hatte das Institut Gemeinschaften und Niederlassungen in Italien gegründet, eine davon im Bistum Velletri-Segni unweit von Rom.

2010 wurde Buela nach Ermittlungen der vatikanischen Ordensbehörde wegen weiterer Vorwürfe sexueller Übergriffe als Oberer abgesetzt. Da seine mutmaßlichen Opfer Erwachsene waren, kam es zunächst nicht zu einem Strafverfahren.

2021 verurteilt – aber Berufung

Buela wurde 2010 in ein französisches und 2016 in ein spanisches Kloster zwangsversetzt. Offenbar übertrat er aber weiterhin die gegen ihn verhängten Auflagen eines Lebens in Abgeschiedenheit und verübte sexuelle Übergriffe.

Ein vom spanischen Kurienkardinal Santos Abril y Castelló geleitetes Sonder-Tribunal sprach ihn 2021 wegen sexueller Übergriffe unter Zwang oder Gewalteinwirkung schuldig. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil Buela Berufung einlegte.

Tod während des Berufungsverfahrens

Im Lauf dieses Berufungsverfahrens starb er am 23. April 2023. Da er nicht rechtskräftig verurteilt war, verteidigten führende Mitglieder des von ihm gegründeten Männerordens weiter sein Andenken. Dem soll nun offenbar der postum verkündete Schuldspruch entgegenwirken.

 

Sexualisierte Gewalt: Hilfe und Hinweise
Haben Sie sexualisierte Gewalt im Bistum Münster erlitten oder möchten Hinweise zu Fällen geben, können Sie sich an die Interventionsstelle oder die Unabhängigen Ansprechpersonen wenden: https://www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch/. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für das Bistum Münster erreichen Sie über die Seite https://uak-muenster.de/.

Haben Sie sexualisierte Gewalt erlitten und fühlen sich durch diesen Bericht aufgewühlt, können Sie sich an die Telefonseelsorge wenden – kostenfrei unter Tel. 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222, https://www.telefonseelsorge.de/

Haben Sie sexualisierte Gewalt außerhalb des Bistums Münster oder außerhalb der Kirche erlitten, können Sie hier Hilfe finden:
- Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/
- NINA, Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend: https://nina-info.de/
- Hilfe für Opfer von Kriminalität: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer-0

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