Wer sich nicht impfen lassen will, kann auch "alternative Aufgaben" erhalten

Vatikanstaat droht Impfverweigerern mit Kündigung

  • Der Vatikan stellt klar, dass er für seine Angestellten keine Zwangsimpfung gegen Corona beabsichtigt.
  • Falls jemand sich aber nicht immunisieren lassen wolle, könne es „alternative Lösungen“ für die weitere Beschäftigung geben, also etwa andere Aufgaben.
  • Arbeitsrechtlich ist auch eine Kündigung möglich, besagen Richtlinien von 2011.

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Der Vatikan stellt klar, dass er für seine Angestellten keine Zwangsimpfung gegen Corona beabsichtigt. Die Teilnahme am Impfprogramm sei freiwillig; falls jemand sich aber nicht immunisieren lassen wolle, könne es mit Rücksicht auf den Gesundheitsschutz „alternative Lösungen“ für die weitere Beschäftigung geben, hieß es in einer Verlautbarung auf der Internetseite „Vatican News“ (Donnerstagabend). Eine Kündigung sei nicht ausgeschlossen. Es gehe aber keinesfalls um eine Bestrafung oder Repressionen.

Ein zuvor bekannt gewordenes Dekret der Vatikanstaatsleitung über Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie verwies auf die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis könne aufgehoben werden, wenn ein Beschäftigter sich ohne Vorliegen medizinischer Gründe notwendigen Vorbeugungsmaßnahmen in gesundheitlichen Notlagen verweigere. Zahlreiche Medien interpretierten dies als Kündigungsandrohung für Impfverweigerer.

 

Vorgaben des Arbeitsrechts von 2011

 

Auf „Vatican News“ hieß es, der Vatikanstaat wolle die persönliche Entscheidung des Einzelnen über eine Impfung respektieren, aber auch die Gemeinschaft vor Infektionen schützen. Wer an seinem Arbeitsplatz häufigem Kontakt zu anderen ausgesetzt sei und nicht gegen Corona geimpft werden wolle, könne daher „zeitweise an einen weniger exponierten Platz“ versetzt werden. Die vatikaninternen Regeln zielten auf eine „flexible, angemessene Antwort“ auf die Pandemie.

In einer aktualisierten Fassung verwies die Mitteilung von „Vatican News“ auf arbeitsrechtliche Anweisungen von 2011. Demzufolge könne „einem Vatikan-Angestellten, der sich gesundheitlichen Untersuchungen oder Maßnahmen verweigert, die Kündigung ausgesprochen werden“. Der Beitrag auf der deutschsprachigen „Vatican News“-Seite wurde am Freitag stillschweigend ohne Änderung des angegebenen ursprünglichen Publikationsdatums modifiziert.

 

Bedarfsabfrage zunächst ohne Androhung von Konsequenzen

 

Der Vatikan hatte Mitte Januar mit seinem Corona-Impfprogramm begonnen. Zu den ersten Geimpften gehörten der 84-jährige Papst Franziskus und sein 93-jähriger Vorgänger Benedikt XVI. Vor Weihnachten hatte der Vatikan eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Angestellte mussten einzeln erklären, ob sie eine Corona-Impfung wünschen oder nicht. Damals hieß es, wer auf die Immunisierung verzichte, müsse keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Ende Dezember hatte der Vatikanstaat 10.000 Dosen des Corona-Impfstoffs vom Mainzer Pharma-Unternehmen Biontech und seinem US-Partner Pfizer bestellt. Das Kontingent reicht aus, um die rund 4.500 Mitarbeiter des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaates vor dem Coronavirus zu schützen. Daneben haben auch mitversicherte Familienangehörige und Pensionäre Anspruch auf die zweifache Immunisierung.

Update Freitag, 19. Februar, 17 Uhr: Text durchgehend neu, mehrere Entwicklungen seit Donnerstagabend ergänzt.

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