Bischöfe: Einrichtungen müssen Beihilfe zum Suizid ausschließen dürfen

Verbände und Bischöfe fordern bessere Vorbeugung von Selbsttötungen

  • Ein Gesetz zur verbesserten Vorbeugung von Selbsttötungen und den weiteren Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung fordern mehr als 40 Institutionen und medizinische Fachgesellschaften.
  • Die katholischen Bischöfe argumentieren ähnlich.
  • In einer neuen Stellungnahme mahnen sie zudem, Einrichtungen müssten die Möglichkeit bekommen, Suizidbeihilfe explizit auszuschließen.

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Ein Gesetz zur verbesserten Vorbeugung von Selbsttötungen und den weiteren Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung fordern mehr als 40 Institutionen und medizinische Fachgesellschaften sowie die katholischen Bischöfe. Am Leben Verzweifelnde und ihre Angehörigen bräuchten Menschen, die ihnen zuhörten und nach Schritten aus der Krise suchten, heißt es in einem Aufruf der 40 Organisationen.

Die Leiterin des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), Barbara Schneider, betonte, es brauche eine bundesweite Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle zur Suizidvorbeugung. Menschen in Notlagen wüssten oft nicht, an wen sie sich wenden sollten.

Bundestag berät über Gesetz zu Suizidbeihilfe

Jährlich sterben in Deutschland mehr als 9.000 Menschen durch Suizid; 100.000 weitere Menschen unternehmen Suizidversuche. Es sei ein „Signal der Dringlichkeit“, dass sich verstärkt Menschen meldeten, die für sich oder für Angehörige auf der Suche nach Suizidassistenz seien.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, so die Richter. Das schließe die Hilfe Dritter ein. Ein Gesetz, das ein von den Richtern vorgeschlagenes Schutz- und Beratungskonzept ermöglicht, wird am Freitag im Bundestag beraten. Dazu liegen drei fraktionsübergreifende Entwürfe vor.

„Keine Einrichtung darf zu Beihilfe verpflichtet werden“

Der Appell wurde vom NaSPro, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention unterzeichnet. 38 Organisationen schlossen sich an.

Der DHPV-Vorsitzende Winfried Hardinghaus pochte zugleich darauf, keine Person oder Organisation dürfe verpflichtet werden, an einer Suizidhilfe mitzuwirken oder die Durchführung in ihren Einrichtungen zu dulden. Hier brauche es eine gesetzliche Klarstellung.

Bischöfe: Suizid ist keine normale Option unter anderen

Das sehen die katholischen Bischöfe ähnlich. Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime müssten ausdrücklich die Möglichkeit bekommen, Beihilfe zur Selbsttötung in ihren Räumlichkeiten auszuschließen, erklärten der Vorsitzende der Glaubenskommission der Bischofskonferenz, Franz-Josef Overbeck, und der für karitative Fragen zuständige Erzbischof Stephan Burger, am Dienstag.

Beide drängten darauf, vorrangig die Vorbeugung und die Hospiz- und Palliativarbeit gesetzlich zu stärken: „Suizid darf nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden.“

„Kirche kann Selbsttötung und Beihilfe nicht gutheißen“

Zu den Gesetzentwürfen betonen die Bischöfe, die Kirche könne Selbsttötung und Beihilfe dazu aufgrund des christlichen Menschenbildes nicht gutheißen. Zumindest müsse aber sichergestellt werden, dass der Suizidwillige den Entschluss frei verantwortlich und in Kenntnis von möglichen Auswegen aus der aktuellen Problem- und Krisensituation getroffen habe.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar. Sie berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Der Mailverkehr läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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