Berechtigt sind Vereine mit mindestens zehn Prozent Mitgliederrückgang

Verband DJK zahlt seinen Vereinen Corona-Hilfen

  • Der katholische Sportverband DJK unterstützt seine Vereine mit einem Sonderförderprogramm.
  • Antragsberechtigt sind DJK-Vereine mit einem Gesamt-Mitgliederrückgang seit Pandemiebeginn von mindestens zehn Prozent.
  • Die Zahlung erfolgt als einmalige, freiwillige Leistung.

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Der katholische Sportverband DJK unterstützt seine Vereine mit einem Sonderförderprogramm in der Corona-Krise. „Durch die Pandemie und die damit verbundenen zeitweiligen Schließungen von DJK-Vereinen sehen sich DJKler*innen bundesweit mit enormen Herausforderungen konfrontiert“, so Präsidentin Elsbeth Beha in einer Mitteilung.

Das Förderprogramm solle jenen der nahezu 1.100 Vereinen helfen, die einen größeren Mitgliederverlust und Einnahmeausfall erlitten haben. Die Zahlung erfolge als einmalige, freiwillige Leistung aus Mitteln des DJK-Sportverbands, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Bindung für die Zukunft.

 

Wer ist berechtigt?

 

Antragsberechtigt seien DJK-Vereine mit einem nachgewiesenen Gesamt-Mitgliederrückgang seit Pandemiebeginn im Jahr 2020 von mindestens zehn Prozent.

Hier geht es zum Antragsformular.

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