Kein ausreichender Tatverdacht wegen Besitz von Jugendpornografie

Verfahren gegen Priester aus Lohne eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen einen Priester aus Lohne wegen des Verdachts auf Besitz jugendpornografischer Bilder ist eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage von „Kirche+Leben“ mit.

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Das Ermittlungsverfahren gegen einen Priester aus Lohne im Kreis Vechta wegen des Verdachts auf Besitz jugendpornografischer Bilder ist eingestellt worden. Das teilte die Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage von „Kirche+Leben“ mit. Es habe sich „kein hinreichender Tatverdacht“ ergeben.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte das Verfahren im Dezember 2016 eröfffnet. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Priesters war die Polizei auf zwei Datenträger aus den Jahren 2008 und 2013 mit möglicherweise jugendpornografischen Bildern gestoßen. Der Besitz solchen Materials wäre strafbar. Das Alter der abgebildeten Personen sei jedoch nur sehr schwer einzuschätzen gewesen und damit auch die Einordnung als jugendpornografisch, sagte Söfker.

 

Gelöschte Dateien

 

Zudem habe der Priester die Dateien auf seinem Rechner gelöscht. Die Fachleute im Landeskriminalamt haben sie nach Söfkers Worten zwar wiederherstellen, nicht aber den Zeitpunkt des Löschens feststellen können. Der aber sei wegen einer möglichen Verjährung wichtig. Der Besitz jugendpornografischen Materials verjähre nach fünf Jahren; wenn der Priester den Datenträger von 2008 schon bald gelöscht habe, sei die Tat verjährt.

Im Zweifel müsse die Staatsanwaltschaft zugunsten des Beschuldigten davon ausgehen, dass er das Material nicht mehr besitzen wollte und die Tat verjährt sei. Ein hinreichender Tatverdacht und damit ein Grund zur Anklage seien dann nicht gegeben. Das gelte auch wegen des grundsätzlichen Problems, die vorliegenden Dateien eindeutig als jugendpornografisch einzustufen.

 

Kirchliches Verfahren eingeleitet

 

Das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta hatte den Priester angezeigt, weil er Minderjährigen in seinem Haus nicht jugendfreie Bilder gezeigt haben soll. Der Priester war seitdem beurlaubt. Zugleich hatte das Bistum Münster ein innerkirchliches Verfahren gegen den Priester eingeleitet, in dem nach den Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz gesondert ermittelt wird.

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