Betriebsrenten-Kasse für Beschäftigte der katholischen Kirche

Versorgungskasse KZVK arbeitet an neuem Finanzierungssystem

Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) arbeitet an einem neuen Finanzierungskonzept, um die Renten zu sichern und die Beiträge dauerhaft möglichst stabil zu halten. Wie das gelingen soll.

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Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) arbeitet an einem neuen Finanzierungskonzept, um die Renten zu sichern und die Beiträge dauerhaft möglichst stabil zu halten. „Dabei beziehen wir erstmals die kirchlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktiv in die Beratungen mit ein“, sagte der Vorstandsvorsitzende Ulrich Mitzlaff der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Beteiligten sollten „selbst mitgestalten und nicht mehr nur die Information erhalten, was sie einzahlen und rausbekommen“.

Die KZVK ist eine der größten Zusatzversorgungskassen in Deutschland. Die Kasse mit Sitz in Köln ist für die betriebliche Altersversorgung von rund 1,2 Millionen Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland zuständig. Vor dem Hintergrund einer Finanzierungslücke hatte die KZVK eine neue Aufsichtsstruktur erhalten und veränderte Strategien bei Kapitalanlage und Finanzierung beschlossen.

 

Rentenauszahlung weiter sicher

 

Diese „ökonomische Deckungslücke“ ist laut Geschäftsbericht 2017 noch einmal um rund 400 Millionen auf nun 7,2 Milliarden Euro gestiegen. Die Auszahlung der kirchlichen Betriebsrenten bleibe jedoch „durch eine gute Ausfinanzierung der Kasse“ gesichert, betonte der Vorstandsvorsitzende.

Die Deckungslücke sei vor allem auf zwei Ursachen zurückzuführen, so Mitzlaff: Zum einen habe man in der Pflichtversicherung die für spätere Rentenzahlungen notwendigen Rückstellungen erhöhen müssen, vor allem wegen der anhaltenden Phase niedriger Zinsen. Das könne erst nach und nach durch höhere Beitragssätze abgefangen werden. Zum anderen habe es im Bereich der sogenannten Altverpflichtungen ein Gerichtsurteil gegeben, was höhere Rückstellungen zur Folge hatte.

 

Wie die Lücken geschlossen werden

 

Dieser Teil der Lücke bei den Altverpflichtungen werde sukzessive bis 2050 abgebaut, so Mitzlaff. Der andere Teil der Lücke in der Pflichtversicherung werde ab 2020 kleiner werden und bis 2046 ganz geschlossen sein.

Die Gesamtbeitragsbelastung werde nach aktuellen Planungen noch bis 2024 steigen auf dann insgesamt neun Prozent des „zusatzversorgungspflichtigen Einkommens“. Danach werde der Beitrag „deutlich sinken“.

 

Wie sich die Beiträge entwickeln

 

Die Beiträge wurden lange Zeit nur von den Arbeitgebern bezahlt. Jetzt tragen die Arbeitgeber den Teil des Beitrags für die Altverpflichtungen in Höhe von 1,9 Prozent weiter allein. An den Beiträgen zur Pflichtversicherung werden die Arbeitnehmer aber in geringerem Umfang beteiligt.

Konkret wird der Anteil, der 5,2 Prozent übersteigt, je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Beim Höchstbeitrag von 7,1 Prozent werden demnach die Arbeitgeber 6,15 Prozent zahlen und die Arbeitnehmer die restlichen 0,95 Prozent. Derzeit zahlen diese 0,3 Prozent, da der Beitrag aktuell bei 5,8 Prozent liegt zuzüglich der 1,9 Prozent für die Altverpflichtungen.

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