Nach Intervention des Vatikans

Vorerst keine Großpfarreien – Bistum Trier setzt Reform aus

Im Bistum Trier wird es vorerst keine Großpfarreien geben. Die Diözese reagierte damit auf eine Entscheidung des Vatikans und stoppte die geplante Pfarreienreform.

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Im Bistum Trier wird es vorerst keine Großpfarreien geben. Die Diözese reagierte damit auf eine Entscheidung des Vatikans und stoppte die geplante Pfarreienreform.

Bischof Stephan Ackermann ziehe die erlassenen Dekrete zur Errichtung von Großpfarreien zurück, sagte Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg. Zum 1. Januar werde es keine neuen Pfarreien geben. Auch die vorgesehenen Wahlen für deren Gremien seien gestoppt.

 

Generalvikar: Starke Intervention aus dem Vatikan

 

Am Donnerstag hatte sich nach Beschwerden einer Gruppe von Priestern und mehrerer Katholiken aus dem Bistum der Vatikan eingeschaltet. Die Kleruskongregation bestimmte, die Zusammenlegung der Pfarreien im Bistum Trier vorerst auszusetzen, um die Kritik sorgfältig zu prüfen.

Generalvikar von Plettenberg wertet die Nachricht als „starke Intervention“. Solange der Vatikan nichts entschieden habe, werde das Bistum keinen neuen Zeitplan für die Pfarreireform aufstellen.

 

Ziel ist „Einmütigkeit im Bistum“

 

„Wir wissen uns der Erneuerung des kirchlichen Lebens in unserem Bistum Trier verpflichtet und wollen diese im Einklang mit der Kleruskongregation und dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte angehen“, erklärte von Plettenberg.

Derzeit prüfe das Bistum, welche Konsequenzen die Aussetzung der Reform habe. Ziel sei, „Einmütigkeit im Bistum“ herzustellen. Offen ließ der Generalvikar, wie das gelingen soll.

 

Bischof Ackermann will Gläubigen schreiben

 

Ackermann werde zeitnah gegenüber der Kleruskongregation und dem Päpstlichen Rat für die Interpretation der Gesetzestexte zu den Beschwerden Stellung nehmen, teilte die Bischöfliche Pressestelle mit. Zudem werde sich der Bischof am Wochenende in einem „geistlichen Wort“ an die Katholiken im Bistum wenden.

Zudem soll es für die amtierenden Gremien ein Übergangsmandat geben, da keine neuen Räte gewählt werden können und die Amtszeit der alten Gremien ausläuft. Die Anstellungsverhältnisse der Frauen und Männer, die für die Leitung der geplanten Großpfarreien neu eingestellt wurden, sollen beibehalten werden. Mit ihnen werde über andere Einsatzmöglichkeiten gesprochen. Noch offene Stellen für die Leitungsteams der Pfarreien sollen zunächst nicht besetzt werden.

 

Was geplant war

 

Die in Trier im Anschluss an eine Bistumssynode geplante Reform zielt auf neue Strukturen und inhaltliche Schwerpunkte von Seelsorge und religiösem Leben. Die Reform sieht vor, dass die bisherigen 887 Pfarreien im Bistum zu 35 Großpfarreien zusammengelegt werden sollen. Im Januar sollten 15 „Pfarreien der Zukunft“ starten, die weiteren 20 sollten ein Jahr später folgen.

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