Start am 8. Januar

Wahl zum Priesterrat im Bistum Münster beginnt

Im Bistum Münster startet am 8. Januar die Wahl zum Priesterrat. Das Gremium hat die Aufgabe, den Bischof bei der Leitung der Diözese zu unterstützen.

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In diesen Tagen erhalten alle Weltpriester des Bistums Münster und Ordenspriester, die im Bistum eine Aufgabe wahrnehmen, die Unterlagen mit der Kandidatenliste für die Wahl des Priesterrats. Die schriftliche Wahl ist vom 8. Januar bis 10. Februar 2018. Das Gremium ist der „Senat des Bischofs“, wie es im kirchlichen Gesetzbuch Codex Iuris Canonici heißt.

Der Priesterrat ist nach dem Kirchenrecht für jede Diözese vorgeschrieben. Ihm gehören überwiegend von den Priestern gewählte Mitglieder, dann wegen ihrer Funktionen geborene Mitglieder und einige vom Diözesanbischof ernannte Priester an. Der Rat repräsentiert die kollegiale Gemeinschaft der Priester (Presbyterium) und unterstützt den Bischof bei der Leitung der Diözese.

 

Berater bei wichtigen Entscheidungen

 

Vorsitzender des Priesterrates ist der Bischof. Der Priesterrat wählt einen Sprecher. Der Rat hat nur beratendes Stimmrecht. Der Bischof muss ihn aber bei allen Angelegenheiten von größerer Bedeutung anhören. Nach dem Kirchenrecht soll der Priesterrat „das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des Gottesvolkes so gut wie eben möglich zu fördern“.

Im Bistum Münster gehören dem Gremium 24 gewählte und sechs vom Bischof ernannte Mitglieder an, von Amts wegen sind die Weihbischöfe und der Generalvikar Mitglied des Priesterrats. Sprecher beziehungsweise Moderator des Priesterrats ist derzeit Pfarrer Christoph Gerdemann aus Herten. Er löste im September 2016 Pfarrer Thomas Frings ab.

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