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Die Marienwallfahrt im niederrheinischen Kevelaer ist nicht in das immaterielle Kulturerbe aufgenommen worden. Das teilte das nordrhein-westfälische Ministerium für Kultur und Wissenschaft auf Anfrage mit. Eine Sprecherin erklärte, die Jury habe den Antrag für die Marienwallfahrt in Kevelaer mit Mehrheit abgelehnt, da im Antrag nicht ausreichend erläutert worden sei, inwiefern es sich um einen kulturellen Brauch im Sinne der Unesco-Konvention handele.
Für die Bewerbung stark gemacht hatten sich nach Angaben der „Rheinischen Post“ unter anderem der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und die frühere Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), die in Kleve wohnt. Der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Marien und der Stadtrat hatten im Herbst 2016 einstimmig beschlossen, eine Aufnahme auf die nationale Liste des „immateriellen Kulturerbes“ zu beantragen. Mit rund einer Million Pilger im Jahr zählt die Marienwallfahrt in Kevelaer zu den Größten in Deutschland.
Erneute Bewerbung in Zukunft nicht ausgeschlossen
Wie das „Kevelaerer Blatt“ berichtete, empfahl die Jury, die Geschichte und Durchführungspraxis der Tradition mit Hilfe von Kulturwissenschaftlern zu reflektieren. Eine erneute Bewerbung in der Zukunft sei ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Bei der Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe erstellt die Kultusministerkonferenz nach einer Vorentscheidung in den Bundesländern eine Vorschlagsliste, die an die Deutsche Unesco-Kommission geht.
Wie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mitteilte, hatte die Landesjury fünf Traditionen aus 14 eingegangenen Bewerbungen empfohlen. Eine davon ist die Martinstradition mit Laternenumzug, Martinsliedern, Martinsfeuer und der moralischen Botschaft zur Nächstenliebe.