Reaktion eines Angestellten, der anonym bleiben will

Warum ich bei „OutInChurch“ nicht mitmachen kann

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Heute Morgen haben sich 125 kirchliche Mitarbeitende in der Aktion "OutInChurch" öffentlich dazu bekannt, LGBTIQ+-Personen zu sein, also schwul, lesbisch, bisexuell, transgender, non-binär, queer zu sein. Als Reaktion darauf erreichte die Redaktion von „Kirche-und-Leben.de“ das Statement einer weiteren Person, die ebenfalls zu diesem nicht-heterosexuellen Kreis gehört, in der Kirche angestellt ist, aber gute Gründe hat, nicht bei „OutInChurch“ mitzumachen. Dass diese Person die Gründe dafür nur anonym nennen will, spricht für sich. Der Name ist der Redaktion bekannt.

Mit sieben Kernforderungen setzt sich die Initiative Out­InChurch für Toleranz und Gleichberechtigung von LGBTIQ+-Personen in der Kirche ein. Sie ermuntert dazu, sich zu outen, offen aufzutreten, um der Wirklichkeit von Vielfalt, der Tatsache von kirchlichen LGBTIQ+-Identitäten in der Kirche ein Gesicht zu geben. Das ist mutig. Das ist notwendig. Es wäre selbstverständlich, wenn es nicht die Kirche wäre.

Gleichberechtigung, Diskriminierungs- und Willkürverbot sind keine Begriffe, die im kirchlichen Arbeitsrecht Geltung haben. Noch im Jahr 2022 dürfen Religionsgemeinschaften im Allgemeinen und darf die katholische Kirche im Besonderen Arbeitsverhältnisse nach eigenem Recht begründen und beenden. Dabei spielen das Sexualverhalten, die sexuelle Orientierung und die sexuelle Identität die alles entscheidende Rolle: Einzig sexuelle Enthaltsamkeit und heterosexuell-eheliche, empfängnisoffene Geschlechtsakte sind darin unproblematisch. Alles andere stellt möglicherweise eine schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlung dar, die eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen rechtfertigen kann.

Willkür nach Bedarf

Aber keinesfalls muss! Wenn der Bedarf nur allzu groß ist, wird gelegentlich schon mal darüber hinweggesehen. Willkür nach Bedarf, Sympathie oder Antipathie feiern fröhliche Urstände. Die eigene Grundordnung kann beliebig ausgelegt werden. Wer im Verkündigungsdienst steht, sollte noch stärker aufpassen: Hier weht ein eisiger Wind, der es nicht ratsam erscheinen lässt, die eigene Identität zu zeigen.

Dieser Eingriff in die eigene Identität und Intimität steht einerseits in einem diametralen Gegensatz zu einer barmherzigen Kirche und ist andererseits aus der Perspektive eines demokratischen Rechtsstaats unerträglich. „Niemand wird gezwungen, bei der Kirche zu arbeiten“, hört man oft, oder: „Wer bei der Kirche arbeitet, weiß doch, worauf er/sie sich einlässt.“ Stimmt. Doch abgesehen davon, dass die Kirche in bestimmten Berufsfeldern und bestimmten Gebieten quasi eine Monopolstellung hat, wäre es doch eigentlich Sache der Kirche, sich an das Arbeitsrecht zu halten, wenn man Beschäftigungsverhältnisse begründen möchte.

Arbeitsrecht aus Gummiparagraphen

ARD-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“
„Das Erste“ zeigt am 24. Januar um 20:30 Uhr die Dokumentation „Wie Gott uns schuf“. Sie ist bereits in der Mediathek abrufbar.

Und wenn ich beim Staat, bei einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem Verein arbeite, weiß ich auch, worauf ich mich einlasse und dass dort bestimmte Loyalitätspflichten bestehen. Doch keine davon reicht bis in meine Unterhose. Jeder von denen ist an das allgemeine Arbeitsrecht inklusive Antidiskriminierungsgesetz gebunden. Keiner von denen kann eigene, zusätzliche Loyalitätsobliegenheiten auferlegen, die diesen Gesetzen widersprechen.

Und weil das alles so schwammig und weitreichend ist, weil das kirchliche Arbeitsrecht mit drei Ausnahmen, die bis auf eine ebenfalls höchstpersönliche Rechte betreffen (1. Propagierung der Abtreibung, 2. kirchenrechtlich unzulässige Zivilehe und 3. eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), nur aus Gummiparagrafen besteht, macht das kirchliche Arbeitsrecht Angst! Es macht mir Angst! Es ist nämlich unberechenbar. Es gibt darin keine Rechtssicherheit.

Diskriminierung als katholischer Grundsatz?

Ist die Lehre von der naturrechtlich gebotenen Diskriminierung von Frauen oder LGBTIQ+-Personen ein tragender Grundsatz der katholischen Kirche? Und wenn ich dann öffentlich dagegen eintrete, kann ich dann gekündigt werden? Ist das eigene Sein als LGBTIQ+-Person schon ein derart schwerwiegender Verstoß gegen die Schöpfungsordnung, in der es nur heterosexuelle Männer und Frauen gibt, dass ich gekündigt werden kann? Wenn ich mir die Ergebnisse einer seriösen Genderforschung zu eigen mache, bin ich dann der höchst kirchenamtlich verurteilten „Genderideologie“ verfallen und nicht mehr katholisch und muss Angst haben, gekündigt zu werden?

Und weil die Kirche Angst macht, kann ich nicht öffentlich für die Initiative OutInChurch eintreten, auch wenn ich inhaltlich voll zustimme. Die Kirche als Institution und Arbeitgeberin ist nicht nur unglaubwürdig, weil sie nach außen Barmherzigkeit predigt und nach innen unbarmherzig ist, sie ist auch unberechenbar, weil man weiterhin die Möglichkeit haben möchte, Leute nach Belieben rauszuschmeißen. Irgendein Verstoß gegen irgendeine Loyalitätsobliegenheit findet sich schon, wenn man jemanden loswerden will.

Als Laien nahezu rechtlos

Diversität ist in der Kirche nicht gewollt. Es geht um Uniformität, um römische Gleichschaltung. Das wird mal freundlicher, und wenn es drauf ankommt, auch mal unfreundlicher formuliert. Wir können fordern, reden, debattieren. Wir können deutlich machen, dass wir nicht einverstanden sind mit dem, wie es gerade läuft. Wir können hoffen, dass die staatlichen Arbeitsgerichte alsbald die Grundordnung für den kirchlichen Dienst kippen. Wir können uns der Uniformität aber nicht entziehen. Wir sind Laien, Angestellte und damit innerkirchlich nahezu rechtlos.

Es ist denen oben in der Hierarchie nicht beizubringen, dass eine Kirche ohne Kirchenvolk sinnlos ist. Sie begreifen nicht, dass sie mit ihrer Reform­unwilligkeit die Menschen in Scharen aus der Kirche treiben.

Anmerkung der Redaktion
Der Name der Person, die uns nach dem Start der Aktion „OutInChurch“ diesen Text hat zukommen lassen, ist der Redaktion bekannt. Der Meinungs-Beitrag begründet in sich, warum die Person anonym bleiben will. Alle kommentierenden Gast-Beiträge auf „Kirche-und-Leben.de“ spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.

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