Bei NRW-Kommunalwahl kandidieren evangelische Pfarrer und in Bayern sitzen Mönche im Gemeinderat

Warum katholische Priester keine Politiker werden dürfen

  • Bei der NRW-Kommunalwahl dürfen katholische Geistliche nicht kandidieren, sagt das Kirchengesetzbuch.
  • Zwei evangelische Geistliche allerdings kandidieren durchaus.
  • In Bayern sind sie sogar Benediktinermönche im Gemeinderat. 

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Bei der NRW-Kommunalwahl am 13. September kandidieren auch zwei evangelische Geistliche: Ulrike Schwarze (55) will als parteilose Kandidatin Bürgermeisterin in Kirchlengern bei Herford werden. Sie ist dort seit 24 Jahren als Pfarrerin tätig. Wie es das Pfarrdienstgesetz ihrer Kirche vorsieht, hat sie ihre vorgesetzte Behörde vor ihrer Kandidatur informiert. Für die Wahlkampfzeit hat sie Jahres- und Resturlaub genommen. Sollte sie gewählt werden, wird ihre Stelle neu besetzt. Auch in Altenbeken bei Paderborn hat ein evangelischer Pfarrer seinen Hut in den Ring geworfen. Dort bewirbt sich Ingo Stuke (48) aus Bielefeld ums Bürgermeisteramt.

Katholischen Diakonen, Priestern und Bischöfen hingegen wäre so eine Kandidatur nicht erlaubt. „Öffentliche Ämter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen, ist den Klerikern verboten“, heißt es in Canon 285, Paragraf 3 im katholischen Kirchengesetzbuch. Sie dürfen sich daher nicht um politische Mandate bewerben. Das bedeutet aber nicht, dass sie sich überhaupt nicht politisch betätigen dürfen. Geistliche dürfen zum Beispiel einer Partei angehören, sollten dabei allerdings nicht übermäßig aktiv ein.

 

Priester sollen „eine gewisse Distanz“ wahren

 

Die 1973 von den Deutschen Bischöfen herausgegebene Erklärung zur parteipolitischen Tätigkeit von Priestern betont dazu: „Da politische Entscheidungen wesensgemäß relativ sind und das Evangelium nie vollkommen adäquat und unabhängig interpretieren, soll der Priester als der Zeuge der künftigen Welt eine gewisse  Distanz zu jedem politischen Amt oder Einsatz wahren“. Über Ausnahmen in außergewöhnliche Situationen müsse der Bischof entscheiden.

Eine andere Art von Ausnahmen gibt es in Bayern. Die Benediktiner von Münsterschwarzach und St. Ottilien hatten bei der bayerischen Kommunalwahl in diesem Frühjahr erneut eigene Wahllisten aufgestellt und Vertreter in die Kommunalparlamente gebracht. Im unterfränkischen Schwarzach erreichte die Liste "Abtei Münsterschwarzach" fast acht Prozent, die "Wählergemeinschaft St. Ottilien" im oberbayerischen Eresing fast neun Prozent. Damit sitzt wieder in beiden Kommunalparlamenten ein Ordensmann.

 

In Bayern sitzen trotzdem Kleriker in Gemeinderäten

 

Für die Benediktiner sei das nie eine kirchenjuristische Frage gewesen, sondern eine pragmatische, erklärte dazu der in Münsterschwarzach gewählte Gemeinderat Pater Christoph Gerhard im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“. „Benediktiner saßen in Münsterschwarzach schon vor dem Zweiten Weltkrieg im Gemeinderat, bis uns die Nazis rausgeschmissen haben.“ Nachher sei es dann für alle selbstverständlich gewesen, dass der Orden nach dem Krieg auch wieder vertreten war, in den vergangenen Jahrzehnten meist mit ein oder zwei Vertretern. Die für die Ausnahmegenehmigung zuständigen Äbte hatten den Kandidaturen stets zugestimmt.

„Das Ganze hat wohl auch etwas zu tun mit Tradition. Wir sind hier lange verwurzelt. Wir gehören zum Dorf. Wenn das nicht wäre, bin ich nicht sicher, ob einer von uns mit der gleichen Selbstverständlichkeit im Gemeinderat säße“, sagt Pater Christoph, der als Cellerar zuständig ist für die wirtschaftlichen Belange des Klosters.

 

Der Pater würde niemals Bürgermeister werden wollen

 

Er zieht zudem eine deutliche Trennlinie zwischen der Arbeit in einem Gemeinderates und etwa der Landes- oder Bundespolitik. Auf Gemeindeebene gehe es nicht um Parteipolitik oder Ideologie. „Parteipolitik spielt bei uns im Dorf keine Rolle“, sagt Pater Christoph. Vielmehr gehe es darum, dass die Gemeinschaft des Klosters mitberate und Mitverantwortung für Belange des Ortes übernehme, wenn auch nicht an vorderster Front. „Für den Bürgermeisterposten würde ich niemals kandidieren“, sagt der Benediktiner. „Und auch auf keinen Fall, wenn ich als Pfarrer in einer Gemeinde tätig wäre. Das ist eine ganz andere Situation.“

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