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Primat (lat. primus = der erste) bezeichnet die Vorrangstellung des Papstes in der Kirche. Gemeint ist nicht nur der Ehrenvorrang (Ehrenprimat), sondern die Vollmacht, für die römisch-katholische Kirche verbindliche Regelungen zu treffen (Jurisdiktionsprimat). Der Bischof von Rom ist zwar nicht Vorgesetzter der Bischöfe, aber als Papst ist er Universalbischof der ganzen Kirche (Bischofskollegium).
Der Katholische Erwachsenen-Katechismus (1985) kommt zu dem Urteil: „Primat und Unfehlbarkeit des Petrusamtes gelten allgemein als typisch für das katholische Verständnis der Kirche. Während die anderen Kirchen und Kirchengemeinschaften darin ein schweres Hindernis für die ökumenische Verständigung sehen, sieht die katholische Kirche darin einen besonders wichtigen Dienst der Einheit in der Kirche.“