Generalvikar Klaus Winterkamp zu Gottesdiensten, Martinsumzügen und Sitzungen in NRW

Was der Teil-Lockdown im November für Kirchengemeinden bedeutet

  • Keine weiteren Einschränkungen für Gottesdienste.
  • Katechese-Treffen möglich - der Großteil anderer Veranstaltungen nicht.
  • Martinsumzüge verboten - noch keine Aussagen zu Weihnachtsgottesdiensten.

Anzeige

Obwohl es keine neuen Regeln für Gottesdienste gibt, sind auch Pfarreien und Verbände von den Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im November betroffen. Darüber informiert Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp in einer E-Mail an alle Bistums-Mitarbeitenden.

Für Gottesdienste ist festgelegt, dass die Schutzkonzepte der Kirchen an die Stelle der Regeln der Corona-Schutzverordnung Nordrhein-Westfalen treten. Damit gelten die Anfang Mai festgelegten Platzkapazitäten der Kirchen, die Abstands- und Hygieneregeln. Sobald es in einem Kreis mehr als 35 neue Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt, gilt Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes, auch für Grundschulkinder. Ausgenommen sind nur Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger.

 

Chorproben und Konzerte verboten

 

Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern soll Gemeindegesang deutlich reduziert werden. Chöre dürfen laut der Infektionsstandards des Landes in Gottesdiensten singen. Proben sind für Nicht-Berufsmusiker und Laienchöre im November dagegen ausdrücklich verboten (UPDATE unten), ebenso Konzerte.

Katechese-Treffen sind möglich. Winterkamp nennt Sitzungen der Pastoralteams, Katechesen, Glaubens- und Seelsorgegespräche, Bibelkreise und Messdienerstunden, allerdings nur „zur liturgischen Ausbildung“. Als „Versammlungen zur Religionsausübung“ sind sie – wie Gottesdienste – erlaubt. Weitere Angebote sind untersagt (UPDATE unten).

 

Sitzungen möglichst als Videokonferenz

 

Sitzungen von „rechtlich vorgesehenen Gremien“, Kirchenvorständen, Pfarreiräten, Verbänden und Vereinen sind im Prinzip erlaubt. Es muss aber geprüft werden, ob sie als Telefon- oder Videokonferenz möglich sind. Falls nicht, dürfen maximal 20 Menschen teilnehmen. Größere Versammlungen müssen die Behörden genehmigen. „Bei Kirchenvorstandssitzungen, die als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden, ist allerdings zu beachten, dass eine Beschlussfassung in virtueller Form nicht zulässig ist“, erinnert Winterkamp.

Kleiderkammern und Tafeln in Pfarrheimen ​ dürfen ​​​​​​öffnen. Treffen können sich auch Selbsthilfegruppen. Andere Veranstaltungen sind überwiegend untersagt. Auch in Pfarrheimen gilt Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts ab einem Inzidenzwert von 35.

 

Noch keine Aussagen zu Weihnachten möglich

 

Verboten sind Martinsumzüge. Möglich sind sie nur als interne Veranstaltungen auf dem Gelände einer Schule oder Kita. Daran dürfen aber keine Externen teilnehmen, auch Eltern nicht.

Seelsorgerinnen und Seelsorger haben weiterhin Zugang zu Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Noch keine Aussagen seien möglich zu Freiluftgottesdiensten und Veranstaltungen rund um Weihnachten. Der Generalvikar bittet, bisherige Planungen fortzusetzen – auch, falls die neuesten Einschränkungen „über den 30. November 2020 verlängert werden sollten“.

UPDATE vom 3. November: Laut NRW-Familienministerium sind Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit möglich, ebenso Angebote der Jugendverbände und Jugendbildungsstätten mit Gruppenstunden. Darauf weist Generalvikar Klaus Winterkamp in einer weiteren Mail hin. Inklusive Gruppenleitung dürfen maximal zehn Personen teilnehmen; es gelten Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln.

UPDATE vom 6. November: Einzel-Musikunterricht, zum Beispiel an Orgeln, ist erlaubt, wenn Maske getragen, Abstände und Hygieneregeln eingehalten werden. Chorproben bleiben allerdings untersagt.