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Innerhalb des dreistufigen Standes der Kleriker und des Weihesakramentes in der katholischen Kirche ist zwischen Diakon, Priester und Bischof zu unterscheiden.
Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil gab es den Diakon nur als „Durchgangsstufe“ auf dem Weg zum Priestertum. Heute wird die Eigenständigkeit des Diakonenamtes stärker betont. Sichtbarsten Ausdruck findet dies in der Weihe von verheirateten Männern zu so genannten Ständigen Diakonen, also Diakonen auf Lebenszeit.
Für die Priesteramtskandidaten ist der Diakonat dagegen eine ein- bis zweijährige Zwischenstufe zwischen Abschluss des Theologiestudiums und der Priesterweihe. Die neu geweihten Diakone absolvieren ihr Diakonatsjahr in der Pfarrgemeinde, in der sie auch zuvor ihre ersten seelsorglichen Erfahrungen im Rahmen des „Gemeindejahres“ gewonnen haben.
Diakone spenden das Taufsakrament, sie predigen und assistieren in der Eucharistiefeier, sie assistieren bei der Trauung und beerdigen. Sie spenden jedoch nicht die Sakramente der Buße (Beichte) und der Krankensalbung. Jeder sucht sich - seinen eigenen Fähigkeiten entsprechend - einen besonderen Schwerpunkt, wo er Menschen am Rande der Gesellschaft, Kranken oder Benachteiligten besonders nahe sein kann.
Der Begriff „Diakon“ entstammt dem Griechischen und meint ursprünglich den Diener, dem in der frühen Kirche besondere Dienste an Benachteiligten übertragen wurden, zum Beispiel die Armenpflege. In der Diakonenweihe verpflichten sich die angehenden Priester zur Einhaltung der „evangelischen Räte“, also zu einer bescheidenen Lebensführung, zum Gehorsam gegenüber dem Bischof und zur Ehelosigkeit (Zölibat).