Kirche+Leben Lexikon

Was ist ein Eheprozess?

Beim Eheprozess handelt es sich um ein kirchliches Verfahren zur Überprüfung der Gültigkeit einer Ehe.

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Beim Eheprozess handelt es sich um ein kirchliches Verfahren zur Überprüfung der Gültigkeit einer Ehe (Eheannullierung).

Klageberechtigt sind nur die Ehepartner. Zuständig ist im Allgemeinen das bischöfliche Gericht („Konsistorium“, „Offizialat“) der Diözese, wo die Ehe geschlossen worden ist. Ziel des Verfahrens ist es, anhand von Urkunden oder Zeugenaussagen zu beweisen, dass die Ehe niemals gültig zustande gekommen ist. Dabei gilt eine Ehe solange als gültig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Beide Partner erhalten im Lauf des Verfahrens die Möglichkeit, zu der Sache Stellung zu nehmen und Zeugen zu berufen. Sie können sich auch durch einen Anwalt vertreten lassen. Ein vom Gericht eingesetzter Verteidiger bringt alles vor, was für die Gültigkeit der Ehe spricht, also dafür, dass das bestehende Eheband (lat. vinculum), wie es im Kirchenrecht heißt, nicht gelöst ist. Der Verteidiger wird darum Ehebandverteidiger genannt.

Nach Abschluss der Beweiserhebung entscheidet ein aus drei Personen bestehendes Gericht, ob ausreichende Beweise für die Ungültigkeit der Ehe vorliegen oder nicht. Ein übergeordnetes Gericht überprüft in zweiter Instanz noch einmal das Urteil. Stellt auch dieses Gericht die Ungültigkeit der Ehe fest, können die Partner eine neue Verbindung eingehen.

Die Kosten des Verfahrens liegen im unteren dreistelligen Bereich. Die Verfahrensdauer hängt stark von der Mitwirkung der Parteien ab und beträgt ca. ein Jahr in der ersten und ca. drei Monate in der zweiten Instanz.

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