Ein Erzbistum (griech. Archi = der Oberste) ist eine Kirchenprovinz, der mehrere Bistümer, sog. Suffragandiözesen, zugeordnet sind.
Ein Erzbistum (griech. Archi = der Oberste) ist eine Kirchenprovinz, der mehrere Bistümer, sog. Suffragandiözesen, zugeordnet sind. In gewissen kirchenrechtlichen Angelegenheiten ist das Erzbistum als Berufungsinstanz zuständig, z. B. in der Ehegerichtsbarkeit oder auch in Personalangelegenheiten. In Deutschland gibt es sieben Erzbistümer und 20 Bistümer.
Bereits für das dritte Jahrhundert ist belegbar, dass sich einzelne Kirchen zu einem übergeordneten Gebilde, einer…