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Ein Konzil ist eine Kirchenversammlung, zu der alle rechtmäßigen Bischöfe als Träger der kirchlichen Lehr- und Regierungsgewalt ordnungsmäßig vom Papst eingeladen sind.
Ein Konzil (lat. concilium = Versammlung) ist eine Kirchenversammlung, zu der alle rechtmäßigen Bischöfe als Träger der kirchlichen Lehr- und Regierungsgewalt ordnungsmäßig vom Papst eingeladen sind. Zur Rechtmäßigkeit eines Konzils ist es erforderlich, dass die Kirchenversammlung unter dem Vorsitz des Papstes oder seines Legaten tagt. Die von der Kirchenversammlung gefassten Beschlüsse bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch den Papst.
Das Konzil besitzt nach katholischem Verständnis in seinen Glaubensentscheidungen Unfehlbarkeit. Die unfehlbare Lehre muß aber in der Form und im Inhalt als solche gekennzeichnet sein. Modellcharakter für die Konzilien hatte das „Apostelkonzil“ (Apg 15).
Wenn Bischöfe aus aller Welt sich unter dem Vorsitz des Papstes versammeln, um über Fragen zu beraten, die die ganze Kirche betreffen, nennt man dies ein Ökumenisches Konzil (griech. ökumene = auf den ganzen Erdkreis bezogen). Nach dem Kirchenrecht sind Plenar-Konzilien und Provinzial-Konzilien Organe der teilkirchlichen Gesetzgebung.
Die katholische Kirche zählt bisher 21 ökumenische Konzile. Das Letzte, das Zweite Vatikanische Konzil, fand von 1962 bis 1965 statt. Die ersten sieben Konzile werden auch von den orthodoxen Kirchen anerkannt.