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Die Heiligsprechung ist eine feierliche und endgültige Erklärung des Papstes über das heiligmäßige Leben eines Menschen auf Erden und über seine endgültige Aufnahme zu Gott. Die Heiligsprechung ist ein liturgischer Akt, der während einer Eucharistiefeier vollzogen wird. Mit der Heiligsprechung, (lat. Kanonisierung) wird die betreffende Person eingeschrieben in das Verzeichnis der Heiligen. Sie darf fortan von der ganzen Kirche verehrt werden.
Der Heiligsprechung geht ein sorgfältiger kirchlicher Prozess voraus, der über mehrere Instanzen führt. Ferner muss nachgewiesen werden, dass durch die Fürsprache des Betroffenen Wunder geschehen sind.
Der Heiligsprechung vergleichbar ist die Seligsprechung, die aber nur eine regionale Verehrung der betroffenen Person zulässt.
In der Kirche wurden anfangs die Heiligen ohne förmlichen Prozess als Heilige anerkannt. Weil es dabei zu Übertreibungen und Parteilichkeiten kam, nahm der Papst den Vorgang an sich.
Der erste Heilige, der durch einen Papst kanonisiert wurde, war Bischof Ulrich von Augsburg. Dies geschah im Jahre 993 durch Papst Johannes XV.