15 Fragen und Antworten zum schönsten Tag des Lebens

Was Sie schon immer über die kirchliche Trauung wissen wollten

Können eine Katholikin und ein Muslim kirchlich heiraten? Kann ein Geschiedener Trauzeuge sein? Darf die Hochzeit auch unter Wasser gefeiert werden? Reinhild Ahlers, Kirchenrechtlerin des Bistums Münster, beantwortet die 15 wichtigsten Fragen.

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Können eine Katholikin und ein Muslim kirchlich heiraten? Kann ein Geschiedener Trauzeuge sein? Darf die Hochzeit auch unter Wasser gefeiert werden? Reinhild Ahlers, Kirchenrechtlerin des Bistums Münster, klärt 15 wichtige Fragen.

1. Was, wenn ein Partner evangelisch ist?

Reinhild Ahlers: Dann handelt es sich um eine konfessionsverschiedene Ehe, für die der zuständige Ortspfarrer die entsprechende Erlaubnis erteilen kann. In diesem Fall sind ja beide Ehepartner getaufte Christen.

2. Was, wenn ein Partner muslimisch ist?

In diesem Fall geht es um eine religionsverschiedene Ehe – also um eine Ehe mit einem nicht getauften Menschen. Dann muss der Ortsbischof eine so genannte „Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit“ erteilen. Das gilt für Angehörige von nicht-christlichen Religionen genauso wie für Menschen, die keiner Religion angehören – denn in diesen Fällen geht es ja gleichermaßen um einen nicht-getauften Ehepartner. Dafür wendet man sich zunächst an den Pfarrer, der die nötigen Informationen an uns hier im Generalvikariat weiterleitet. Das ist im Großen und Ganzen eine Formalie. Ob konfessions- oder religionsverschieden: In jedem Fall muss der katholische Partner versprechen, dass er sich nach Kräften darum bemüht, dass die gemeinsamen Kinder auch katholisch getauft werden. Dabei muss natürlich das Gewissen des anderen Partners berücksichtigt werden.

3. Was, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist?

Dann braucht es eine so genannte Trau-Erlaubnis. Dabei wird womöglich etwas genauer geprüft, um sicherzugehen, ob auch alles in Ordnung ist: Ist dieser Partner auch wirklich ledig? Will er wirklich eine christliche Ehe eingehen? Die Gültigkeit einer Ehe betrifft dies alles allerdings nicht – schließlich bleibt auch ein ausgetretener Christ ein getaufter Christ.

4. Was, wenn ein Partner evangelisch und geschieden ist?

Reinhild Ahlers leitet die Fachstelle Kirchenrecht im Bischöflichen Generalvikariat Münster.Reinhild Ahlers leitet die Fachstelle Kirchenrecht im Bischöflichen Generalvikariat Münster. | Foto: Michael Bönte

Dann kommt es darauf an, mit wem dieser evangelische Christ vorher verheiratet war und in welcher Weise er geheiratet hat. Wenn er mit einem Katholiken verheiratet war – aber nur standesamtlich oder nur evangelisch-kirchlich ohne Dispens von der Eheschließungsform –, dann gilt diese Ehe formal als ungültige Ehe, sodass er einen Katholiken heiraten kann. Wenn er aber vorher mit einem evangelischen Christen verheiratet war, ist die Sache schon schwieriger. Denn die evangelische Kirche geht davon aus, dass bereits die standesamtlich geschlossene Ehe eine gültig geschlossene Ehe ist. Das erkennt auch die katholische Kirche so an. Und dann gilt für uns: Eine gültig geschlossene Ehe ist eine unauflösliche Ehe. Das heißt, der evangelische Partner, der von seiner evangelischen Partnerin geschieden ist, müsste oder könnte versuchen, diese Ehe katholischerseits annullieren zu lassen.

5. Kann man auch ohne standesamtliche Trauung kirchlich heiraten?

Seit dem 1. Januar 2009 ist es in Deutschland möglich, auch ohne standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten. Der Staat hat damals das Personenstandsgesetz entsprechend geändert. Damit hat er signalisiert: Für den Staat ist die kirchliche Trauung keine Trauung – solche Paare gelten staatlicherseits als unverheiratet.
Für uns als Kirche ist das allerdings keine ausschließlich glückliche Lösung, weil die kirchliche Ehe damit gewissermaßen in ein spirituelles Nirvana entschwindet, ohne irdische Konsequenzen zu haben. Darum muss für ausschließlich kirchliche Trauungen bei uns eine Genehmigung eingeholt werden. Zudem haben wir ein Formular entwickelt, das aufzeigt, was die betreffenden Paare an Rechtswirkungen eben nicht haben. Das muss auch unterschrieben werden, damit das den Paaren wirklich bewusst ist. Natürlich wird dann die Genehmigung zur Trauung auch erteilt. Übrigens machen das nicht nur verwitwete Paare so, sondern auch jüngere Leute, die ihre standesamtliche Trauung später nachholen wollen.

6. Kann man nur in der eigenen Pfarrkirche heiraten?

Man kann in jedweder Kirche heiraten, hat aber kein Recht darauf. Man hat wohl das Recht darauf, in seiner eigenen Pfarrkirche – jener der Braut oder des Bräutigams – zu heiraten. Wenn die Trauung in einer anderen Kirche gefeiert werden soll, muss man den dortigen Pfarrer bitten – und der eigene Heimatpfarrer muss das Paar dorthin „überweisen“.

7. Kann man auch einen Priester aus einer anderen Gemeinde um die Trauung bitten?

Klar kann man einen befreundeten Priester bitten, allerdings muss der Heimatpfarrer zustimmen – wie immer, wenn ein ortsfremder Geistlicher in der Pfarrkirche eine Liturgie feiern will. Und der Heimatpfarrer muss diesem befreundeten Priester die Traubefugnis übertragen, denn die ist stets örtlich auf die Gemeinde beschränkt, in der er eingesetzt ist.

8. Ein Ehepartner ist katholisch, der andere evangelisch. In welcher Kirche müssen sie heiraten? Gibt es eine ökumenische Trauung?

Sie können in der katholischen Kirche im Rahmen einer katholischen Trauung heiraten – dann muss man gar nichts machen, außer die Erlaubnis zu dieser konfessionsverschiedenen Ehe einzuholen (siehe Frage 1). Wenn sie in einer evangelischen Kirche heiraten wollen, brauchen sie eine Dispens von der Eheschließungsform. Es gibt wohl eine ökumenische Trauung, was sich aber ausschließlich auf die Liturgie bezieht, nicht jedoch auf die rechtliche Seite. Rechtlich gibt es nur eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Geistlicher dabei sein kann – oder eine evangelische, bei der ein katholischer Geistlicher dabei sein kann. Die liturgische Gestaltung nennt man dann ökumenische Trauung. Es ginge aber auch ohne den katholischen Geistlichen.

9. Kann es bei einer ökumenischen Hochzeit eine Eucharistiefeier geben?

Grundsätzlich ja. Wie es mit dem Kommunion-Empfang des evangelischen Partners aussieht – daran arbeiten die deutschen Bischöfe derzeit. Im Kirchenrecht heißt es, dass ein evangelischer Christ die Kommunion empfangen kann in Todesgefahr oder in einer Notlage – so lautet die Übersetzung. Im Lateinischen ist die Rede von „necessitas“, also von einer Notwendigkeit. Bislang wird diese Notlage ökumenisch nicht gesehen. Aber wie gesagt – da­rüber denken die Bischöfe derzeit nach.

10. Kann ein geschiedener Katholik eine neue, evangelische Partnerin in einer evangelischen Trauung heiraten?

Wenn er aus einer gültigen Ehe geschieden und die Ehe katholisch nicht annullierbar ist, könnte er nicht gültig heiraten. Er würde vielleicht einen evangelischen Pfarrer finden, der die beiden traut. Das wäre aber für die katholische Kirche keine gültige Ehe, weil nach unserem Verständnis ja die erste Ehe unauflöslich ist und damit nach wie vor besteht.

11. Kann die Trauung auch in einem Schloss oder auf einem Schiff stattfinden?

Link-Tipp:
Kirchlich heiraten im Bistum Münster

Wir haben für das Bistum Münster gesagt, dass die Ehe, die ja ein Sakrament der Kirche ist, auch in einer Kirche gefeiert werden soll. Es ist auch schwierig festzulegen, was darüber hinaus ein geeigneter Ort sein soll. Ich hatte aber durchaus auch schon einmal eine Anfrage für eine Trauung unter Wasser! Mit welcher Begründung sollte man das zulassen, eine Trauung im Heißluftballon aber ablehnen?

12. Kann man auch im Ausland heiraten?

Kein Problem. Das läuft allerdings über das Generalvikariat; wir erteilen dann eine Genehmigung zur Eheschließung im Ausland.

13. Wann muss man sich wo mit welchen Unterlagen zur Trauung anmelden?

Man braucht auf jeden Fall einen Taufschein. Bei katholischen Christen ist der Taufschein auch zugleich der Nachweis des Ledigen-Standes, weil Trauungen im Taufbuch eingetragen werden. Bei evangelischen Christen ist das nicht so. Da brauchen wir zwar auch den Taufschein – in der Regel legt der Betreffende dann einen so genannten „Ledigen-Eid“ ab. Melden muss man sich grundsätzlich beim zuständigen Pfarramt. Es sei denn, die Trauung soll von einem befreundeten Geistlichen durchgeführt werden. Dann wird er sich mit dem zuständigen Wohnsitz-Pfarramt in Verbindung setzen.

14. Sind Brautleute zur Teilnahme an einem Ehevorbereitungsseminar verpflichtet?

Verpflichtet nicht. Es wird aber sehr dazu geraten. Eine rechtliche Voraussetzung zur Eheschließung ist das nicht. Papst Franziskus und die Bischöfe haben aber jüngst betont, wie sinnvoll eine gute Vorbereitung auf dieses Sakrament ist.

15. Welche Voraussetzungen müssen die Trauzeugen erfüllen? Wer kommt dafür in Frage? Braucht es überhaupt einen Trauzeugen?

Es braucht nicht nur einen, sondern sogar zwei. Das ist verpflichtend. Welcher christlichen Konfession, welcher Religion oder Weltanschauung er angehört, ist dabei genauso wenig von Bedeutung wie seine Lebensform. Er muss nur mindestens 14 Jahre alt sein und bezeugen können: Die Trauung hat stattgefunden. Bei Taufpaten ist das anders – denn die Taufpaten sollen ja den Täufling auch aus dem Glauben her in seinem Leben begleiten.

Was die Kirche über die Ehe sagt
Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament, das nicht mehr „zurückgenommen“ werden kann. Ein Kirchenaustritt etwa ändert ja auch nichts daran, dass ein Christ getauft bleibt. Jedes Sakrament – und besonders die Ehe – bringt den unkündbaren Bund Gottes mit den Menschen zum Ausdruck. Daher versteht die katholische Kirche die Ehe als unauflöslich. Der große Unterschied zu allen anderen Sakramenten: Das Sakrament der Ehe spenden sich Mann und Frau gegenseitig – und nicht etwa ein Diakon, Priester oder gar Bischof. Es gibt allerdings Voraussetzungen, damit eine Ehe gültig geschlossen wird. Stellt sich heraus, dass eine dieser Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gegeben war, kann die Ehe für ungültig erklärt („annulliert“) werden. Darüber entscheidet ein kirchliches Gericht. Erst dann könnten die Partner erneut heiraten. Eine standesamtliche Scheidung ändert jedoch an der kirchlich geschlossenen Ehe nichts. In den Augen der Kirche bleiben auch geschiedene Partner sakramental verheiratet. Wer dennoch – zivil – wieder heiratet, macht sich schuldig und ist von den Sakramenten ausgeschlossen. Papst Franziskus und die deutschen Bischöfe raten jedoch seit Kurzem, darüber im Einzelfall zu entscheiden. | mn

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