Tipps fürs letzte Ausloggen

Was wird nach dem Tod aus meiner Facebook-Seite?

Was wird nach meinem Tod eigentlich aus meinen Daten? Zum Beispiel bei Facebook, Twitter oder Google? Man kann und sollte vorsorgen.

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Laut Medien-Fachdienst „Meedia“ hat allein Facebook im Juni 2017 erstmals mehr als zwei Milliarden aktive Nutzer. In Deutschland sind danach 30 Millionen Menschen dort aktiv, 23 Millionen sogar täglich, und  manche – auch heute wieder – zum letzten Mal.

Denn jeden Tag sterben Nutzer und hinterlassen Google- oder Facebook-Konten voller Bilder, Nachrichten und Freunde. Daneben auch Zugänge zu Video- oder Musik-Portalen wie Spotify, Amazon oder Netflix. Viele, ohne sich je mit der Zukunft ihrer Internetdaten nach ihrem Tod beschäftigt zu haben. Das kann Hinterbliebene vor Probleme stellen.

 

Das Email-Konto ist meist der Schlüssel

 

Um vorzusorgen, gibt es verschiedene Wege. Eine sorgfältige Liste zum Beispiel, gut und sicher verwahrt. Daraus können Angehörige ersehen, bei welchen Internet-Diensten der oder die Verstorbene angemeldet war und unter Umständen sogar regelmäßig Gebühren bezahlt hat.

Meist ist das Email-Konto der Schlüssel zu diesen Diensten. Wer dazu Zugang hat, kann in der Regel alle anderen Passwörter abfragen. Deshalb ist die gezielte Weitergabe der Email-Zugangsdaten eine einfache Möglichkeit, dem oder den Angehörigen bei der Regelung des digitalen Nachlasses zu helfen. Aber Vorsicht: Dabei sollte man sich bewusst sein, dass man den Erben damit im Todesfall auch Zugriff auf möglicherweise persönlichen Email-Verkehr gewährt – und ob man das überhaupt will.

 

Die Angebote der Sozialen Netzwerke

 

Um solche Fragen der Persönlichkeitsrechte geht es auch bei Facebook und Twitter. Dort hat sich ein Mensch zu Lebzeiten ein Profil geschaffen, seine Meinungen, Vorlieben und Wünsche dargestellt und geäußert. Deshalb ist die Frage nach dem Umgang damit nicht so leicht zu beantworten wie die nach dem Abschalten eines Bestell- oder Bezahldienstes. Hier die derzeit aktuellen Möglichkeiten von Facebook, Twitter und Google.

 

Facebook: Löschen oder „Gedenkzustand“

 

Facebook schützt Konten von verstorbenen Nutzern vor späteren Veränderungen. Lediglich ein so genannter „Gedenkzustand“ oder das komplette Löschen sind möglich. Man kann es zu Lebzeiten beantragen oder jemanden zu seinem so genannten Nachlasskontakt bestimmen.

Logo von Facebook.

Sobald Facebook vom Tod eines Nutzers erfährt, erscheint im Titel seiner Seite neben dem Namen der Zusatz „In Erinnerung an“. Alle Inhalte, also Fotos und Beiträge, bleiben weiterhin verfügbar und für diejenigen sichtbar, für die der Verstorbene sie bereits zu Lebzeiten sichtbar gemacht hatte. Das Profil wird nicht mehr in der Rubrik „Personen, die du vielleicht kennst“ als neuer Kontakt vorgeschlagen. Auch Geburtstagserinnerungen unterbleiben. Niemand kann sich mehr bei dem Konto anmelden. Auch Gruppen, die ausschließlich vom Verstorbenen als so genannter Administrator geleitet wurden, werden auf Anfrage entfernt.

Hat man zu Lebzeiten einen so genannten „Nachlasskontakt“ bestimmt, kann er noch das Profilbild ändern und einen letzten Gedenkbeitrag schreiben, auf Freundschaftsanfragen antworten und das Konto endgültig löschen lassen.

 

Twitter: Vollmacht erteilen

 

Logo von Twitter.

Der Kurznachrichtendienst Twitter sieht innerhalb seines Programms keine Möglichkeit vor, schon zu Lebzeiten für das Abschalten des Internetkontos nach dem Tod zu sorgen.

Hier bleibt den Nutzern nur die Möglichkeit, jemandem für den Fall des Falles eine Vollmacht zu erteilen. Allerdings können auch unmittelbare Familienmitglieder nach dem Tod eines Angehörigen einen Antrag auf Löschung stellen. Nötig ist aber eine Kopie der Sterbeurkunde.

 

Google: Wartezeit vorher bestimmen

 

Logo von Google+.

Anders als Facebook oder Twitter kann Google so eingestellt werden, dass es reagiert, wenn ein Konto über längere Zeit nicht benutzt wurde, etwa nach drei, sechs oder neun Monaten. Die Funktion nennt sich „Kontoinaktivität-Manager“. Dort lässt sich festlegen, ob alle Daten gelöscht oder automatisch an eine zuvor bestimmte Vertrauensperson, eine Art digitalem Erbe oder Nachlassverwalter, weitergeleitet werden. Dieser Person kann der Nutzer im Vorfeld zudem Zugriff auf einen Teil oder alle Daten gewähren, also etwa das Email-Konto. Um Missverständnissen vorzubeugen, erhalten Nutzer und Vertrauensperson jedoch vor dem Löschen eine Nachricht.

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