Evangelische Kirchengemeinde bei Bremen erstattet Anzeige

Wegen Erotik-Dreh in Kirche: Strafverfahren gegen 37-Jährige

  • Wegen des Drehs eines Pornofilms in einer evangelischen Kirche muss sich eine 37-Jährige vor Gericht verantworten.
  • Der Straftatbestand lautet Störung der Religionsausübung.
  • Die Tat soll sich in Lunsen (Niedersachsen) ereignet haben.

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Wegen Störung der Religionsausübung muss sich eine 37-jährige Niedersächsin demnächst vor dem Amtsgericht Achim verantworten. Ihr wird vorgeworfen, am Dreh eines Pornofilms in der evangelischen Kirche in Lunsen bei Bremen beteiligt gewesen zu sein, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur bestätigte.

Einen Strafbefehl habe die mutmaßliche Hauptdarstellerin nicht akzeptiert. Daher komme es nun zur Hauptverhandlung, für die noch kein Termin feststehe. Zuerst hatte die „Kreiszeitung“ in Syke über den Fall berichtet.

Kirchenvorstand lässt Videoclip löschen

Die Kirchengemeinde Lunsen hat laut ihrer Internetseite bereits im April Anzeige gegen zwei Personen erstattet, die „in der örtlichen Kirche einen Videoclip mit pornografischen Inhalten gedreht“ haben sollen. Eine Drehgenehmigung habe nicht vorgelegen. Der Kirchenvorstand habe die Löschung des Clips auf verschiedenen Plattformen erwirkt.

Der „Kreiszeitung“ sagte Pastorin Anja Sievers, der Vorfall sei erst nach Veröffentlichung des Films im Internet bemerkt worden. Ein Bürger habe den Hinweis gegeben.

Strafbefehl über 50 Tagessätze

Laut Staatsanwaltschaft lautete der Strafbefehl gegen die 37-Jährige auf 50 Tagessätze. Zu der am Einkommen gemessenen Höhe eines Tagessatzes machte sie keine Angaben. Dies gehöre zu den persönlichen Verhältnissen der Beschuldigten, die erst beim Prozess zur Sprache kommen würden.

Das Verfahren gegen den zweiten Beschuldigten hat die Behörde eigenen Angaben zufolge zunächst eingestellt, weil kein Tatnachweis geführt werden konnte. Dagegen hat die Kirchengemeinde Lunsen Beschwerde eingelegt. Derzeit ist noch offen, wie es mit dem Verfahren gegen den Mann weitergeht.

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