VERTEIDIGUNG

Wehrpflicht-Einigung: So reagiert der katholische Militärbischof Overbeck

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Der Wehrdienst bleibt zunächst freiwillig, eine Musterung wird verpflichtend, darauf einigt sich die Koalition. Das sagt Franz-Josef Overbeck dazu.

Von KNA

In der Wehrpflicht-Debatte hält Militärbischof Franz-Josef Overbeck die geplante verpflichtende Musterung für sinnvoll. „Vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheitslage und der derzeit zu geringen Personalstärke der Bundeswehr sehe ich die Notwendigkeit, den Aufwuchs der Truppe glaubwürdig zu gewährleisten“, sagt Overbeck der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Laut Einigung von Union und SPD sollen künftig alle jungen Menschen ab 18 Jahren zu Eignung und Motivation befragt werden; für junge Männer ist eine Antwort Pflicht. Ab 2027 sollen dann sukzessive junge Männer ab Jahrgang 2008 verpflichtend gemustert werden. Der Militärbischof nennt es einen guten Weg, „dass der Schwerpunkt weiterhin auf der Werbung um Freiwillige liegt und der Dienst so attraktiv wie möglich gestaltet werden soll, etwa mit Blick auf Entlohnung und zusätzliche Qualifizierungsangebote“.

Wann eine Wehrpflicht legitim wäre

Sollte das freiwillige Dienstmodell nicht ausreichen, soll nach dem Willen von Union und SPD ein Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden, um die Wehrpflicht wieder einzuführen. Falls über diese Bedarfswehrpflicht zu viele Männer potenziell infrage kämen, sieht die Einigung offenbar die Möglichkeit eines Losverfahrens vor. Dann würden die Männer, die verpflichtend eingezogen werden, per Los bestimmt. Zugleich sieht die Einigung eine Stärkung der Freiwilligendienste um 15.000 weitere Stellen vor.

Eine Pflicht zum Wehrdienst stelle stets einen Eingriff in die Freiheitsrechte dar, räumt der Essener Bischof ein. „Sie wäre nur dann legitim, wenn trotz aller Bemühungen die freiwillige Rekrutierung nicht ausreicht und der Bundestag in einem demokratischen Verfahren über eine Bedarfswehrpflicht entscheidet.“

Overbeck zu einem möglichen Losverfahren

Elemente wie ein Losverfahren, die mit erheblichen Gerechtigkeitsproblemen einhergingen, dürften nur als „ultima ratio“ zur Anwendung kommen, fügt Overbeck hinzu. „Selbstverständlich schützt weiterhin Artikel 4 des Grundgesetzes alle Menschen davor, gegen ihr Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen zu werden.“

Der Militärbischof begrüßt alle politischen und gesellschaftlichen Maßnahmen, zivile Freiwilligendienste auszubauen und zu stärken. „Eine zentrale Erkenntnis der Zeitenwende ist doch die folgende: Nicht nur die Armee, die ganze Gesellschaft muss resilient sein. Wir brauchen eine starke Zivilgesellschaft, die für unsere Werte und Freiheitsrechte einsteht und sie lebendig hält.“

Es gehe darum, „unsere Demokratie zu verteidigen, um eine freie, menschliche Lebensweise zu erhalten“. Und darum, dass „Menschen ein gerechtes und gutes Leben in Würde führen können“. Diese Aufgabe stelle sich allen Bürgern, nicht nur der jüngeren Generation.

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