Sollen Krankenkassen den Test auf Trisomie 21 bezahlen?

Welche Folgen haben Down-Syndrom-Bluttests?

Sollen Krankenkassen einen Bluttest finanzieren, bei dem Schwangere ihr ungeborenes Kind auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) testen lassen können? Fragen und Antworten zu einer ethisch heiklen Debatte.

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Sollen Krankenkassen einen Bluttest finanzieren, bei dem Schwangere ihr ungeborenes Kind auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) testen lassen können? Der Bundestag hält dazu am morgigen Donnerstag eine Orientierungsdebatte. Kritiker der Kostenübernahme befürchten leichtfertigere Entscheidungen gegen das Kind.

Wie funktioniert der Pränataltest?

Der seit 2012 angebotene vorgeburtliche Test ermöglicht es Ärzten, einer Schwangeren anhand von wenigen Tropfen ihres Bluts mit hoher Treffsicherheit zu sagen, ob ihr Kind eine Trisomie 21 haben wird. Dabei werden Erbgut-Fragmente des Kindes aus dem mütterlichen Blut isoliert und untersucht. Anhand der dabei gewonnenen Daten berechnet der Computer dann, ob das Chromosom 21 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur doppelt, sondern dreifach angelegt ist.

Wie hoch ist das Risiko einer Trisomie 21?

Trisomie 21 tritt bei ungefähr 24 von 10.000 Schwangerschaften auf. Das Risiko für Trisomien steigt mit dem Alter der Schwangeren. Bei einer 25-jährigen Frau beträgt es eins zu 1.000, bei einer 40-Jährigen eins zu 100. In Deutschland leben etwa 30.000 bis 50.000 Menschen mit Down-Syndrom.

Wo wird der Test angeboten?

Bislang müssen Eltern, die den Bluttest durchführen lassen, die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Er wurde anfangs nur an wenigen Pränatalzentren für 1.200 Euro angeboten; inzwischen betragen die Kosten in der günstigsten Variante noch rund 200 Euro. Auch einige private Kassen finanzieren den Test bereits. Das Konstanzer Unternehmen Life­Codexx, das das erste Produkt dieser Art unter dem Namen PraenaTest auf den Markt brachte, hat nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 150.000 dieser Tests verkauft, davon mehr als die Hälfte in Deutschland. Zugleich ist die Zahl der herkömmlichen Diagnoseverfahren laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung stark zurückgegangen: von 32.000 im Jahr 2012 auf heute noch 13.000.

Wie geht es weiter?

Derzeit geht es darum, ob der Test auch als reguläre Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird. Entscheiden muss das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen. Das Gremium hat vorgeschlagen, dass die Krankenkassen den Test bezahlen, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaften gibt. Der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, sagte dazu, „es geht ausdrücklich um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“. Er hatte mehrfach betont, dass der G-BA einzig den Auftrag habe, wissenschaftlich-technisch zu überprüfen, ob mit dem neuen Verfahren Gendefekte zuverlässig erkannt werden können. Über ethische und rechtliche Aspekte müsse die Politik entscheiden.

Warum wollen viele Stimmen eine ethische Debatte über den Bluttest?

G-BA-Chef Hecken, Ethikexperten und Politiker haben eindringlich darauf hingewiesen, dass mit den vorgeburtlichen Bluttests fundamentale Grundfragen der Werteordnung berührt seien. Deshalb sei die Politik dringend gefordert, eine ethische Debatte zu führen und darüber zu entscheiden, wie weit molekulargenetische Testverfahren in der Schwangerschaft zur Anwendung gelangen können.

Wie argumentieren Befürworter der Bluttests?

Sie verweisen darauf, dass die Bluttests eine risikoarme Alternative zu bestehenden Verfahren wie etwa der Fruchtwasseruntersuchung seien, die immer mit einem Fehlgeburtsrisiko behaftet sind. Bis vor wenigen Jahren war eine verlässliche Bestimmung einer Trisomie nur mit Hilfe einer Chorionzottenbiopsie (Entnahme von Mutterkuchengewebe) ab der zwölften Schwangerschaftswoche oder einer Fruchtwasseruntersuchung ab der 16. Schwangerschaftswoche möglich. Diese Eingriffe lösen bei etwa zwei bis zehn von 1.000 Schwangerschaften Fehlgeburten aus. Befürworter der Bluttests erklären, es wäre Doppelmoral, die riskantere Fruchtwasseruntersuchung zu akzeptieren, aber auf ein weniger riskantes und weniger belastendes Verfahren zu verzichten.

Was sagen die Gegner?

Sie befürchten, dass die einfach zu handhabenden Bluttests zu einer Art Automatismus bei vorgeburtlichen Tests führen werden. Schwangerschaft werde immer stärker zu einer Schwangerschaft auf Probe; werdende Mütter könnten durch die Tests verunsichert werden. Der gesellschaftliche Druck, ein gesundes Kind zur Welt bringen zu müssen, steige. Kritiker verweisen zudem darauf, dass im Fall eines auffälligen Ergebnisses eine Bestätigung des Befundes durch eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt werden muss. Zudem ist derzeit offenbar nicht sichergestellt, dass Schwangeren bei Inanspruchnahme des Tests eine genetische Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz angeboten wird. Nach einer - allerdings umstrittenen - Studie entscheiden sich bereits heute 90 Prozent aller Schwangeren, die erfahren, dass ihr Kind eine Trisomie 21 hat, für einen Abbruch.

Wie werden sich die Tests weiter entwickeln?

Experten sind sich sicher, dass in Zukunft immer mehr genetische Erkrankungen durch Bluttests frühzeitig erkannt werden können. Die Linken-Politikerin Kathrin Vogler warnte bereits, in Großbritannien seien über Methoden der Molekulargenetik bereits 400 genetisch verursachte Erkrankungen diagnostizierbar. Die Kassenzulassung des Bluttests auf Trisomie 21 könnte eine Türöffnerfunktion für weitere Tests übernehmen.

Wie verhalten sich die Kirchen?

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich für eine Kassenzulassung ausgesprochen, fordert allerdings das Angebot einer ethischen Beratung. Die katholische Kirche lehnt eine Kassenzulassung der Tests entschieden ab.

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